Sachverhalt:
Nach § 8a des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes hat jede öffentliche Stelle, die personenbezogene Daten verarbeitet, eine Beauftragte oder einen Beauftragten für den Datenschutz zu bestellen. Der bisherige Datenschutzbeauftragte, Herr Dirk Hasselmann, ist mit Wirkung vom 01.04.2015 aus dem Dienst der Samtgemeinde Oderwald ausgeschieden. Mit dem Ausscheiden des bisherigen Datenschutzbeauftragten ist die Funktion des/der Beauftragten für den Datenschutz neu zu regeln.
Nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes darf zum behördlichen Datenschutzbeauftragten nur bestellt werden, wer die erforderliche Sachkenntnis und Zuverlässigkeit besitzt und durch die Bestellung keinem Interessenkonflikt mit anderen dienstlichen Aufgaben ausgesetzt ist.
Seit 01.08.2015 hat der Samtgemeindebürgermeister den Verwaltungsfachangestellten Thomas Rosenthal kommissarisch als Datenschutzbeauftragten eingesetzt. Herr Rosenthal verfügt über die erforderliche Sachkenntnis und die Zuverlässigkeit für die Aufgabenfunktion. Ein Interessenkonflikt besteht nicht.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Der
Verwaltungsfachangestellte Thomas Rosenthal wird rückwirkend zum 01.08.2015 zum
Beauftragten für den Datenschutz in der Samtgemeinde Oderwald bestellt.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: