Sachverhalt:
Hierzu wird auf die beigefügten Entwürfe der Haushaltssatzung
und des Haushaltsplanes 2024 mit den entscheidungsbegründenden Anlagen
(insbesondere dem Vorbericht) verwiesen.
Die Haushaltsplanung 2024 weist im ordentlichen
Ergebnishaushalt (GuV) einen Verlust in Höhe von € 259.000,00 aus. Die
mittelfristige Finanzplanung weist einen dauerhaften und sehr deutlichen
Jahresverlust bis 2027 aus.
Im Finanzhaushalt werden somit auch hohe lfd.
Finanzmitteldefizite erwartet. Für 2024 in Höhe von € 176.200,00 (zuzüglich
Tilgungen). Auch in den Folgejahren jeweils über 100.000 € zuzüglich
Tilgungsverpflichtungen. Somit steigt die Kreditbelastung (Folgekosten) in den
kommenden Jahren weiter deutlich an.
Im Finanzhaushalt 2024 stehen Investitionen in Höhe von
518.000 €, die nur über eine zusätzliche Kreditveranschlagung finanziert werden
können. Die Investitionen sind überwiegend für Baumaßnahmen (Kostensteigerung
der lfd. DE-Projekte).
Haushaltsübertragungen sind in den Produkten
Dorfgemeinschaftshaus/ Begegnungsstätte und
Gewässer und Gräben sowie für die Vorplanung zur barrierefreien
Gestaltung der Bushaltestellen geplant. Dies ergibt eine „Vorbelastung“ des
Haushalts in Höhe von rd. 692.000,00 €. Auf die Übertragung der
Kreditermächtigung aus 2023 wird hingewiesen.
Der Liquiditätsbedarf wird in 2024
auf zeitweise auf bis zu 2.000.000,00 € steigen.
Dies liegt insbesondere an der
Tatsache, dass die Zuwendungen aus den DE-Projekten erst deutlich nach
Abschluss der Projekte (Vorlage und Prüfung Verwendungsnachweis) geleistet
werden.
Der Beschluss eines Haushaltssicherungskonzeptes ist
erforderlich. Die Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen seit 2012 sind im Entwurf
enthalten. Grundsätzlich ist es dringend
erforderlich, zusätzliche Haushaltssicherungsmaßnahmen zu beschließen!
Die Hundesteuererhöhung ist nur ein sehr geringer Aspekt im
Zusammenhang mit der notwendigen Haushaltskonsolidierung.
Im Haushalt 2024 sind die bisherigen Haushaltsvermerke zur
Deckungsfähigkeit in den Produkten „Gemeindestraßen“, „Straßenbeleuchtung“ und
„Dorfgemeinschaftshaus“ enthalten. Verpflichtungsermächtigungen sind nicht
vorgesehen.
Im Stellenplan erfolgten keine Änderungen.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
- Die als Anlage beigefügte Haushaltsatzung 2024
inkl. Stellenplan 2024 wird erlassen.
- Das vorliegende Haushaltssicherungskonzept 2024
wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: