Generalermächtigung.
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Flöthe hat in seiner Sitzung am 09.06.2022 den Beschluss gefasst, das Büro Kniese & Mete Architekten Part mbH, Wolfenbüttel mit den Architektenleistungen für die Revitalisierung des ehemaligen Pfarrhauses in 38312 Flöthe OT Groß Flöthe inkl. Erneuerung der Außenfassade und der Fenster zu beauftragen.
Der Bauantrag wurde vom Büro Kniese & Mete Architekten Part
mbH ausgearbeitet und im Oktober 2023
bei der zuständigen Bauaufsicht eingereicht.
Die Maßnahmen “Revitalisierung
des ehemaligen Pfarrhauses in 38312 Flöthe OT Groß Flöthe inkl. der Erneuerung
der Außenfassade und der Fenster“
müssen laut der Zuwendungsbescheide des Amtes für regionale Landentwicklung
Braunschweig bis zum 30.04.2025 umgesetzt sein.
Um in keinen zeitlichen Verzug bei der Ausführung zu
geraten, ist es erforderlich, den Bürgermeister zu ermächtigen, sämtliche
weiteren, erforderlichen Verfahrensschritte, Anträge und Aufträge, welche die
Maßnahme betreffen, durchführen zu dürfen.
Die Ausschreibungen der Hauptgewerke werden zurzeit vorbereitet und sobald die Baugenehmigung vorliegt, ausgeführt. Die Auftragsvergabe erfolgt an den jeweiligen wirtschaftlichsten Bieter.
Der Rat der Gemeinde Flöthe wird regelmäßig über die Auftragsvergaben und den Baufortschritt unterrichtet.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Flöthe wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle weiteren
Verfahrensschritte, Anträge und Auftragsvergaben, die für eine pünktliche
Umsetzung der Maßnahme “Revitalisierung des
ehemaligen Pfarrhauses in 38312 Flöthe OT Groß Flöthe sowie Erneuerung der
Außenfassade und der Fenster“ umzusetzen sind, durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: