Generalermächtigung.
Sachverhalt:
Der Rat der
Gemeinde Flöthe hat in seiner Sitzung am 09.06.2022 den Beschluss gefasst, das
Büro Kniese & Mete Architekten Part mbH, Wolfenbüttel mit den
Architektenleistungen für die “Umnutzung des Nebengebäudes beim Pfarrhaus in
38312 Flöthe OT Groß Flöthe zu Wohnzwecken“ zu beauftragen.
Der Bauantrag wurde
vom Büro Kniese & Mete Architekten Part mbH ausgearbeitet und im Oktober
2023 bei der zuständigen Bauaufsicht eingereicht.
Die Maßnahme “
Umnutzung des Nebengebäudes beim Pfarrhaus in 38312 Flöthe OT Groß Flöthe zu
Wohnzwecken“ müssen laut des Zuwendungsbescheide des Amtes für regionale
Landentwicklung Braunschweig bis zum 30.04.2025 umgesetzt sein.
Um in keinen
zeitlichen Verzug bei der Ausführung zu geraten, ist es erforderlich, den Bürgermeister
zu ermächtigen, sämtliche weiteren, erforderlichen Verfahrensschritte, Anträge
und Aufträge, welche die Maßnahme betreffen, durchführen zu dürfen.
Die Ausschreibungen
der Hauptgewerke werden zurzeit vorbereitet und sobald die Baugenehmigung vorliegt,
ausgeführt. Die Auftragsvergabe erfolgt an den jeweiligen wirtschaftlichsten
Bieter.
Der Rat der
Gemeinde Flöthe wird regelmäßig über die Auftragsvergaben und den
Baufortschritt unterrichtet.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Flöthe wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Der Bürgermeister wird
ermächtigt, alle weiteren Verfahrensschritte, Anträge und Auftragsvergaben, die
für eine pünktliche Umsetzung der Maßnahme “Umnutzung des Nebengebäudes beim
Pfarrhaus in 38312 Flöthe OT Groß Flöthe zu Wohnzwecken“ umzusetzen sind,
durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: