Sachverhalt:
Gem. § 111 Abs. 7 NKomVG dürfen die Kommunen
zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen
einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von
Aufgaben beteiligen. Die Einwerbung obliegt der Verbandsvorsitzenden oder dem
Verbandsvorsitzenden mit der Verbandsgeschäftsführerin oder dem
Verbandsgeschäftsführer. Über die Annahme entscheidet die Verbandsversammlung.
Gem.§ 26 Abs. 1 der Verordnung
über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sowie die Abwicklung der
Kassengeschäfte der Kommunen (Kommunalhaushalts- und -Kassenverordnung -
KomHKVO -) vom 18. April 2017 ist für
Zuwendungen bis zum Betrag von 100 Euro die Verbandsvorsitzende oder der
Verbandsvorsitzende mit der Verbandsgeschäftsführerin oder dem
Verbandsgeschäftsführer zuständig. Die eingegangenen Spenden liegen jedoch über
der Geringfügigkeitsgrenze, so dass die Verbandsversammlung über die Annahme
entscheiden muss.
Über die angenommenen, über der
Geringfügigkeitsgrenze liegenden Zuwendungen, besteht eine jährliche
Berichtspflicht gegenüber der Kommunalaufsichtsbehörde.
Von den Fördervereinen der Kindertagesstätten
sind in 2023 nachfolgende Spenden eingegangen:
Kindergarten Flöthe
- Harzer Puppentheater im Wert von 200,00
€
- Pucky-Laufrad im Wert von 199,00
€
- Familygroup Rutschdreirad im Wert von 263,66
€
- Familygroup Taxi für zwei Kinder im
Wert von 678,28
€
- Zopp Clown und Akustiktheater im Wert von 650,00
€
- Klaper Geburtstagsgutscheine im Wert
von 200,00
€
- Soda Stream Wassersprudler im Wert von 104,00
€
-Baby-Hängematte, Bücher, Klangschale , Spiele, Hängematte im Wert von 500,00 €
Kindergarten Oderwald
- Spielgerät „Ritterburg“ inklusive
Fundament im Wert von 3.200,00
€
- Sonnenschirme im Wert von 500,00
€
Kindertagesstätte Zwergenbutze, Börßum
Der
Kindertagesstätte Zwergenbutze, die im August 2023 ihren Betrieb aufnahm, wurde
von der Volksbank Börßum-Hornburg eG im Juli 2023 ein VR-Krippenwagen im Wert
von 3.640,00 € gespendet. Diese Spende erfolgte aufgrund eines noch fehlenden
Fördervereins für diese Einrichtung an den Zweckverband Kindergarten Oderwald
über die Samtgemeinde Oderwald.
Beschlussvorschlag:
Die Zweckverbandsversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Die Annahme folgender Spenden wird genehmigt:
KindergartenFlöthe
- Harzer Puppentheater im Wert von 200,00
€
- Pucky-Laufrad im Wert von 199,00
€
- Familygroup Rutschdreirad im Wert von 263,66
€
- Familygroup Taxi für zwei Kinder im
Wert von 678,28
€
- Zopp Clown und Akustiktheater im Wert von 650,00
€
- Klaper Geburtstagsgutscheine im Wert
von 200,00
€
- Soda Stream Wassersprudler im Wert von 104,00
€
-Baby-Hängematte, Bücher, Klangschale , Spiele, Hängematte im Wert von 500,00 €
- Kindergarten Oderwald
- Spielgerät „Ritterburg“ inklusive
Fundament im Wert von 3.200,00
€
- Sonnenschirme im Wert von 500,00
€
·
Kindertagesstätte Zwergenbutze, Börßum
- VR-Krippenwagen im
Wert von 3.640,00
€.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: