Betreff
Erteilung der Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen gem. § 111 Abs. 7 NKomVG.
Vorlage
ZKO/089/2024
Art
Verwaltungsvorlage Zweckverband

Sachverhalt:

Gem. § 111 Abs. 7 NKomVG dürfen die Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben beteiligen. Die Einwerbung obliegt der Verbandsvorsitzenden oder dem Verbandsvorsitzenden mit der Verbandsgeschäftsführerin oder dem Verbandsgeschäftsführer. Über die Annahme entscheidet die Verbandsversammlung.

Gem.§ 26 Abs. 1 der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sowie die Abwicklung der Kassengeschäfte der Kommunen (Kommunalhaushalts- und -Kassenverordnung - KomHKVO -) vom 18. April 2017 ist für Zuwendungen bis zum Betrag von 100 Euro die Verbandsvorsitzende oder der Verbandsvorsitzende mit der Verbandsgeschäftsführerin oder dem Verbandsgeschäftsführer zuständig. Die eingegangenen Spenden liegen jedoch über der Geringfügigkeitsgrenze, so dass die Verbandsversammlung über die Annahme entscheiden muss.

Über die angenommenen, über der Geringfügigkeitsgrenze liegenden Zuwendungen, besteht eine jährliche Berichtspflicht gegenüber der Kommunalaufsichtsbehörde.

Von den Fördervereinen der Kindertagesstätten sind in 2023 nachfolgende Spenden eingegangen:

 

Kindergarten Flöthe

- Harzer Puppentheater im Wert von                                                                 200,00 €
- Pucky-Laufrad im Wert von                                                                             199,00 €

- Familygroup Rutschdreirad im Wert von                                                         263,66 €

- Familygroup Taxi für zwei Kinder im Wert von                                                678,28 €
- Zopp Clown und Akustiktheater im Wert von                                                  650,00 €

- Klaper Geburtstagsgutscheine im Wert von                                                    200,00 €
- Soda Stream Wassersprudler im Wert von                                                     104,00 €
-Baby-Hängematte, Bücher, Klangschale , Spiele, Hängematte im Wert von  500,00 €

 

Kindergarten Oderwald

- Spielgerät „Ritterburg“ inklusive Fundament im Wert von                            3.200,00 €


- Sonnenschirme im Wert von                                                                            500,00 €

 

Kindertagesstätte Zwergenbutze, Börßum

 

Der Kindertagesstätte Zwergenbutze, die im August 2023 ihren Betrieb aufnahm, wurde von der Volksbank Börßum-Hornburg eG im Juli 2023 ein VR-Krippenwagen im Wert von 3.640,00 € gespendet. Diese Spende erfolgte aufgrund eines noch fehlenden Fördervereins für diese Einrichtung an den Zweckverband Kindergarten Oderwald über die Samtgemeinde Oderwald.


Beschlussvorschlag:

Die Zweckverbandsversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Die Annahme folgender Spenden wird genehmigt:

 
KindergartenFlöthe
- Harzer Puppentheater im Wert von                                                           200,00 €
- Pucky-Laufrad im Wert von                                                                        199,00 €

- Familygroup Rutschdreirad im Wert von                                                         263,66 €

- Familygroup Taxi für zwei Kinder im Wert von                                                678,28 €
- Zopp Clown und Akustiktheater im Wert von                                                  650,00 €

- Klaper Geburtstagsgutscheine im Wert von                                                    200,00 €
- Soda Stream Wassersprudler im Wert von                                                     104,00 €
-Baby-Hängematte, Bücher, Klangschale , Spiele, Hängematte im Wert von  500,00 €

 

  • Kindergarten Oderwald

- Spielgerät „Ritterburg“ inklusive Fundament im Wert von                            3.200,00 €

- Sonnenschirme im Wert von                                                                            500,00 €

 

·         Kindertagesstätte Zwergenbutze, Börßum

- VR-Krippenwagen im Wert von                                                                    3.640,00 €.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                   xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:           ja/nein

Gesamtausgaben:                                                                             

Jährliche Folgekosten:                                                                    

Jährliche Abschreibungen: