Betreff
Gruppenplanungen zum Kindergartenjahr 2024/2025.
Vorlage
ZKO/091/2024
Art
Verwaltungsvorlage Zweckverband

Sachverhalt:

Die Anmeldefrist zum Kindergartenjahr 2024/2025 für die Vergabe der Krippen- und Kindergartenplätze in den sechs Kindertagesstätten des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald ist am 31.01.2024 abgelaufen. Die Ergebnisse sind in den als Anlage beigefügten Schaubildern dargestellt.

 

In der Kindertagesstätte Dorfkinder (ehemals Kindertagesstätte Börßum) würden nach jetzigem Stand im Laufe des Kindergartenjahres lediglich zwei Krippenkinder in der „Froschgruppe“ verbleiben. Darüber hinaus können insgesamt 20 Kindergartenanmeldungen in den Kindertagesstätten Dorfkinder und Zwergenbutze nicht bedient werden. Es ist daher die Einrichtung einer Familiengruppe im Kindergarten Dorfkinder, die voraussichtlich 20 Kinder umfassen wird, geplant. Auch um den Rechtsanspruch auf eine wohnortnahe Betreuung sicherstellen zu können, ist die Schaffung dieser Kindergartenplätze in Börßum erforderlich.

 

Um alle weiteren Kindergartenanmeldungen für die Kindertagesstätten berücksichtigen zu können, ist es darüber hinaus erforderlich die Kindergartengruppe des temporären Kindergarten Oderwaldhalle in Börßum weiterhin zu betreiben. Allerdings ist hierfür ein Standortwechsel erforderlich, da die Einrichtung auf dem Parkplatz der Oderwaldhalle nicht länger stehen bleiben kann. Die Gemeinde Heiningen stellt unentgeltlich ein gemeindeeigenes Grundstück für die Umsetzung der Containeranlage zur Verfügung, so dass die Kindergartengruppe hier weiter betrieben werden kann. Nach dem jetzigen Planungsstand werden dort im kommenden Kindergartenjahr 12 Kindergartenplätze belegt sein. 10 Kindergartenplätze würden dadurch als Reserve für Zuzüge innerhalb des Samtgemeindegebietes (Baugebiete in Dorstadt, Klein Flöthe und Achim) zur Verfügung stehen.

 

Im Kindergarten Flöthe können insgesamt 10 Krippenkinder nicht aufgenommen werden. Es wird daher die Einrichtung einer Krippengruppe im Kindergarten Cramme empfohlen.

 

Durch die Einrichtung der Krippe in Cramme sowie den Standortwechsel der temporären Einrichtung werden zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 100.000,00 € jährlich entstehen. Darüber hinaus werden für Mobiliar und Ausstattung der Krippe in Cramme sowie der Familiengruppe in Börßum Kosten in Höhe von insgesamt ca. 22.500,00 € entstehen. Nicht eingerechnet sind hierin die Kosten des Umbaus der Sanitäranlagen.


Beschlussvorschlag:

Die Zweckverbandsversammlung wird gebeten zu beschließen, die Krippen- und Kindergartengruppen im Kindergartenjahr 2024/2025 wie in den anliegenden Schaubildern dargestellt, einzurichten.