Betreff
Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur - Ersatzbau Sportheim Börßum.
Vorlage
B-XIX/103/2024
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

Mit Datum vom 19.06.2023 hat das Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und

Bauwesen, den Startschuss für die Förderrunde 2023 des Bundesprogramms „Sanierung

kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) gegeben.

 

Der Rat der Gemeinde Börßum hatte sich bereits in seiner Sitzung vom 19.09.2022 dafür

ausgesprochen, für die Förderrunde 2022 einen Antrag für den Ersatzneubau „Haus des

Sports“ zu stellen. Hierbei ist anzumerken, dass Bestandsgebäude grundsätzlich zu erhalten

wären und Ersatzneubauten nur in Ausnahmefällen förderfähig wären. Diese wären aber

dann förderfähig, wenn dies im Vergleich zur Sanierung die nachweislich deutlich

wirtschaftlichere und mit Blick auf den Klimaschutz effektivere Variante ist.

 

Mit Bescheid vom 16.03.2023 wurde das Projektvorhaben für die Förderrunde 2022 zunächst abgelehnt. Auf der Grundlage des vom Planungsbüro Urbisch unter Beteiligung der Vertreter des ESV Achim-Börßum e.V. seinerzeit entwickelten Projektantrages, ist eine Modifizierung des Projektantrages mit entsprechender Anpassung der Kostenstrukturen vorgenommen worden.

 

Der Rat der Gemeinde Börßum hat auf seiner Sitzung am 03.07.2023 den Beschluss gefasst, für die Förderrunde 2023 einen neuen Antrag über das Bundesförderprogramm für den Ersatzbau eines Sportheimes auf der Sportanlage im Ortsteil Börßum zu stellen.

 

Der Antrag (Interessenbekundung – Projektskizze) wurde fristgerecht zum Antragsstichtag 15.09.2023 eingereicht.

 

Ebenfalls dazu wurde der Rat der Gemeinde Börßum auf seiner Sitzung am 25.09.2023 informiert.

 

Mit Schreiben vom 15.03.2024 hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung mitgeteilt, dass der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 13.03.2024 das Projekt für die Förderrunde 2023 für eine Förderung in Höhe von 1.481.250,00 € ausgewählt hat.

 

Der Förderzeitraum erstreckt sich auf die Jahre 2024 – 2029.

 

Im nächsten Schritt wird ein Koordinierungsgespräch sowie die Hauptantragsstellung erfolgen.

 

Die Terminkette hierfür steht noch nicht fest.

 

Für die Antragstellung muss ein aktueller Beschluss des Rates der Gemeinde Börßum gefasst werden, dass sowohl die Beantragung und Durchführung der Maßnahme sowohl auch die Bereitstellung des kommunalen Eigenanteils befürwortet wird.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Für das Projekt „Ersatzbau des Sportheimes in Börßum“ wird ein Antrag auf eine Bundesförderung aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) gestellt, und die Maßnahme durchgeführt werden.

·         Der kommunale Eigenanteil in Höhe von 493.750,00 € wird im Haushalt der Gemeinde Börßum entsprechend der Fälligkeit in den jeweiligen Haushaltsjahren bereitgestellt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                                                                         

Mittel stehen zur Verfügung:      ja

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: