Sachverhalt:
Mit Datum vom
19.06.2023 hat das Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen, den
Startschuss für die Förderrunde 2023 des Bundesprogramms „Sanierung
kommunaler
Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) gegeben.
Der Rat der
Gemeinde Börßum hatte sich bereits in seiner Sitzung vom 19.09.2022 dafür
ausgesprochen, für
die Förderrunde 2022 einen Antrag für den Ersatzneubau „Haus des
Sports“ zu stellen.
Hierbei ist anzumerken, dass Bestandsgebäude grundsätzlich zu erhalten
wären und
Ersatzneubauten nur in Ausnahmefällen förderfähig wären. Diese wären aber
dann förderfähig,
wenn dies im Vergleich zur Sanierung die nachweislich deutlich
wirtschaftlichere
und mit Blick auf den Klimaschutz effektivere Variante ist.
Mit Bescheid vom
16.03.2023 wurde das Projektvorhaben für die Förderrunde 2022 zunächst
abgelehnt. Auf der Grundlage des vom Planungsbüro Urbisch unter Beteiligung der
Vertreter des ESV Achim-Börßum e.V. seinerzeit entwickelten Projektantrages,
ist eine Modifizierung des Projektantrages mit entsprechender Anpassung der
Kostenstrukturen vorgenommen worden.
Der Rat der
Gemeinde Börßum hat auf seiner Sitzung am 03.07.2023 den Beschluss gefasst, für
die Förderrunde 2023 einen neuen Antrag über das Bundesförderprogramm für den
Ersatzbau eines Sportheimes auf der Sportanlage im Ortsteil Börßum zu stellen.
Der Antrag
(Interessenbekundung – Projektskizze) wurde fristgerecht zum Antragsstichtag
15.09.2023 eingereicht.
Ebenfalls dazu
wurde der Rat der Gemeinde Börßum auf seiner Sitzung am 25.09.2023 informiert.
Mit Schreiben vom
15.03.2024 hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
mitgeteilt, dass der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 13.03.2024
das Projekt für die Förderrunde 2023 für eine Förderung in Höhe von
1.481.250,00 € ausgewählt hat.
Der Förderzeitraum
erstreckt sich auf die Jahre 2024 – 2029.
Im nächsten Schritt
wird ein Koordinierungsgespräch sowie die Hauptantragsstellung erfolgen.
Die Terminkette
hierfür steht noch nicht fest.
Für die
Antragstellung muss ein aktueller Beschluss des Rates der Gemeinde Börßum
gefasst werden, dass sowohl die Beantragung und Durchführung der Maßnahme
sowohl auch die Bereitstellung des kommunalen Eigenanteils befürwortet wird.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten,
folgenden Beschluss zu fassen:
·
Für das Projekt „Ersatzbau des Sportheimes in Börßum“
wird ein Antrag auf eine Bundesförderung aus dem Bundesprogramm „Sanierung
kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK)
gestellt, und die Maßnahme durchgeführt werden.
·
Der kommunale Eigenanteil in Höhe von 493.750,00 €
wird im Haushalt der Gemeinde Börßum entsprechend der Fälligkeit in den
jeweiligen Haushaltsjahren bereitgestellt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: