Betreff
Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur - Ersatzbau Sportheim Börßum - Architektenleistungen
Vorlage
B-XIX/104/2024
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Börßum wurde mit der Drucksache B-XIX/103/2024 über die Aufnahme und die Förderung im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) unterrichtet und zur Beschlussfassung gebeten.

 

Der Hinweis des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung als Fördermittelstelle besagt, dass mit der Planung der Maßnahme bis einschließlich der Ausführungsplanung (Leistungsphase 5 der HOAI) begonnen werden kann.

 

Für den Entwurf, welcher zum 15.09.2023 eingereicht wurde, waren die Planungsphasen 1 -2 erforderlich.

 

Für das Koordinationsgespräch und dem Zuwendungsantrag sind zusätzliche Unterlagen vorzulegen, die eine weitere Bearbeitung eines Architekturbüros erfordern.

 

Da das Architekturbüro Urbisch, Osterwieck, die Planungsleistungen 1-2 für die Interessenbekundung erfolgreich mit bearbeitet hat, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, dieses auch mit der weiteren Bearbeitung zum Zuwendungsantrag zu betrauen.

 

Die einzureichenden Planungsunterlagen für die Antragsstellung werden zu gegebener Zeit dem Rat der Gemeinde Börßum unter Beteiligung des Fachausschusses zur Verfügung gestellt.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Das Architekturbüro Urbisch, Schulzenstraße 1, 38835 Osterwieck, wird mit der weiteren Planung der Maßnahme „Ersatzbau Sportheim“ Börßum bis zur Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) beauftragt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                   

Mittel stehen zur Verfügung:      ja

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: