Betreff
Defizitausgleich 2023 für den Friedhof in Dorstadt.
Vorlage
SG-XI/185/2024
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Mit Antrag vom 28.02.2024 teilte der evangelisch-lutherische Propsteiverband Wolfenbüttel mit, dass für den Friedhof Dorstadt im Haushaltsvollzug 2023 ein rechnerisches Defizit in Höhe von 754,42 Euro entstanden ist. Die Rücklage war schon im Vorjahr ausgeschöpft. Hierzu wird auf die Verwaltungsvorlage SG-XI/136/2023 verwiesen.

 

Der Probsteiverband bittet um Erstattung des Defizits durch die Samtgemeinde Oderwald.

 

Nach § 98 Abs. 1 Nr. 6 NKomVG in Verbindung mit § 13 Satz 1 Nr. 2b NKomVG sind grundsätzlich die Samtgemeinden für die öffentlichen Begräbnisplätze und Bestattungseinrichtungen zuständig.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat/Der Samtgemeindeausschuss wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Die Samtgemeinde Oderwald übernimmt den Defizitausgleich der Friedhofskasse Dorstadt für das Jahr 2023 in Höhe von 754,42 Euro.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                   xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:           ja/nein

Gesamtausgaben:                                

Jährliche Folgekosten:                       

Jährliche Abschreibungen: