Sachverhalt:
Mit Antrag vom 28.02.2024 teilte der evangelisch-lutherische Propsteiverband Wolfenbüttel mit, dass für den Friedhof Dorstadt im Haushaltsvollzug 2023 ein rechnerisches Defizit in Höhe von 754,42 Euro entstanden ist. Die Rücklage war schon im Vorjahr ausgeschöpft. Hierzu wird auf die Verwaltungsvorlage SG-XI/136/2023 verwiesen.
Der Probsteiverband bittet um Erstattung des Defizits durch die Samtgemeinde Oderwald.
Nach § 98 Abs. 1 Nr. 6 NKomVG in Verbindung mit § 13 Satz 1 Nr. 2b NKomVG sind grundsätzlich die Samtgemeinden für die öffentlichen Begräbnisplätze und Bestattungseinrichtungen zuständig.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat/Der Samtgemeindeausschuss wird gebeten, folgenden Beschluss zu
fassen:
·
Die Samtgemeinde Oderwald übernimmt den
Defizitausgleich der Friedhofskasse Dorstadt für das Jahr 2023 in Höhe von
754,42 Euro.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: