Sachverhalt:
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Wolfenbüttel hat in der Zeit vom 22.05.2023 bis 14.06.2023 (mit Unterbrechung) die Jahresabschlüsse 2015, 2016 und 2017 der Samtgemeinde Oderwald geprüft.
Auf den jeweiligen Rechenschaftsbericht sowie den jeweiligen Anhang zu den Jahresabschlüssen 2015 bis 2017, die als Anlage ebenfalls beigefügt sind, wird hingewiesen.
Aus dem beiliegenden Schlussbericht über die jeweilige Jahresabschussprüfung sind die Prüfungsinhalte und ggf. Anmerkungen sowie Hinweise zu entnehmen.
Eine besondere Stellungnahme zum Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes ist nicht erforderlich.
Das Rechnungsprüfungsamt hat unter Ziffer 6 des Berichtes (Seite 27) festgestellt, dass die Verwaltung die wesentlichen Ergebnisse im Schlussbericht der Jahre 2015 bis 2017 dargelegt hat.
Daher wird insgesamt auf die Feststellungserklärung des Rechnungsprüfungsamtes (keine Beanstandungen) hingewiesen.
Die noch in der Bilanz bestehenden „Rest“-Fehlbeträge aus dem kameralem Abschluss 2011 (Stand 31.12.2014 in Höhe von 1.798.911,04) werden durch die Jahresüberschüsse der künftigen Jahre 2018 – 2021 in der Bilanz ausgeglichen.
Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG beschließt der Rat der Samtgemeinde Oderwald über die Jahresrechnung, die Entlastung des Bürgermeisters und die Ergebnisverwendung gemäß der §§ 110 Abs. 6, 123 Abs. 1 Satz 1 und 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
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Der Jahresabschluss für die Jahre 2015, 2016 und 2017
wird jeweils einzeln festgestellt.
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Der ordentliche Jahresüberschuss im Jahresabschluss
2015 in Höhe von 99.789,88 € und der außerordentliche
Jahresüberschuss im Jahresabschluss 2015 in Höhe von 21.119,52 €, mithin
insgesamt 120.909,40 € wird zur teilweisen Deckung der vorgetragenen
Fehlbeträge aus Vorjahren verwendet.
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Der ordentliche Jahresüberschuss im Jahresabschluss
2016 in Höhe von
95.805,86 € und der außerordentliche Jahresüberschuss im Jahresabschluss
2016 in Höhe von 2.774,20 €, mithin insgesamt 98.580,06 € wird ebenfalls zur
teilweisen Deckung der vorgetragenen Fehlbeträge aus Vorjahren verwendet.
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Der ordentliche Jahresüberschuss im Jahresabschluss
2017 in Höhe von
147.870,97 € wird zur teilweisen Deckung der vorgetragenen Fehlbeträge
aus Vorjahren verwendet. Der außerordentliche Jahresverlust im Jahresabschluss
2017 in Höhe von 300.011,06 € wird als Verlustvortrag auf Fehlbeträge aus
Vorjahren vorgetragen.
·
Dem Samtgemeindebürgermeister wird für die
Rechnungsjahre 2015, 2016 und 2017 jeweils einzeln die Entlastung erteilt.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: