Betreff
Aufgabenübertragung "Kindertagesstättenrecht" auf die Samtgemeinde Oderwald
Vorlage
SG-XI/190/2024
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Der Samtgemeindeausschuss wurde in den Sitzungen vom 28.06., 27.09. und 13.12.2023 über den jeweiligen Sachstand der Gespräche auf Ebene der Bürgermeister bzw. den jeweiligen Beschlusslagen der Mitgliedsgemeinden unterrichtet.

 

Auf der Grundlage der mit Drucksache SG.XI/140/2023 dargestellten Rahmenbedingungen liegen zwischenzeitlich aus allen sechs Mitgliedsgemeinden Beschlüsse vor, die eine Auflösung des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald und somit die Aufgabenübertragung auf die Samtgemeinde Oderwald empfehlen.

 

Diese lauten wie folgt:

 

1.                  Der Auflösungsbeschluss des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald soll zum 01.01.2024 herbeigeführt werden, um die Aufgabenübertragung auf die Samtgemeinde Oderwald zum vorgenannten Termin de facto umsetzen zu können.

 

2.                  Die Eigentumsverhältnisse der Bestandsliegenschaften (Stichtag: 30.06.2023) bleiben unverändert. Die im Bau befindliche Kindertagesstätte im Ortsteil Börßum zählt explizit dazu.

 

3.                  Künftige Investitionsbedarfe, insbesondere die grundhafte Sanierung, sowie An-, Aus- und Neubauten werden von der Samtgemeinde Oderwald getragen. Die Geltendmachung von Investitionszuwendungen und Fördermitteln bleibt hiervon unberührt.

 

4.                  Die „Betreuung“ der Einrichtungen durch die Bürgermeister/Gemeindearbeiter vor Ort ist weiterhin ausdrücklich gewünscht. Die Kostenübernahme wie z.B. Kleinstreparaturen sowie Aufwendungen für Pflege und Unterhaltung der Liegenschaften und Außenanlagen erfolgt als Kostenerstattung. Zukünftig sollen alle Kosten, die durch den laufenden Betrieb Kindertagesstätten verursacht werden, bei der Samtgemeinde Oderwald abgebildet werden.

 

5.                  Mit der Aufgabenübertragung (Stichtag 01.01.2024) soll als weitere Bemessungsgrundlage neben dem Belegungsanteil der Kinder, auch die Steuerkraft der Mitgliedsgemeinden Berücksichtigung finden. Im Wege eines dynamischen Prozesses - beginnend ab dem Haushaltsjahr 2024 - fließt die Bemessungsgröße Steuerkraft mit 25 % und die Bemessungsgröße Belegungsanteil der Kinder mit 75 % in den jährlichen Defizitausgleich ein. Bis zum Haushaltsjahr 2029 wird bei einer schrittweisen Annäherung von fünf Prozentpunkten, ein jeweils hälftiger Ansatz der vorgenannten Berechnungsgrößen erreicht werden können. Auf die der Verwaltungsvorlage beiliegende Datei wird insoweit Bezug genommen. Auf Basis des Haushaltsplanungsansatzes für 2022 ergeben sich für die sechs Mitgliedsgemeinden demnach Mehrbelastungen (rot) bzw. Minderaufwendungen (schwarz) für den Zeitraum 2024 bis 2028 wie folgt:

 

                Börßum: 136.675 Euro

                Cramme: 99.750 Euro

                Dorstadt: 26.425 Euro

                Flöthe: 39.725 Euro

                Heiningen: 45.150 Euro

                Ohrum: 68.775 Euro

 

In dem beiliegenden Entwurf der Vereinbarung zur Übertragung der Wahrnehmung der Aufgaben der Förderung von Kindern in Tagesstätten (Krippen und Kindertagesstätten) für den öffentlichen Bereich der Gemeinden nach dem Sozialgesetzbuch - Achtes Buch – (SGB VIII) und dem Niedersächsischen Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) haben die vorgenannten Punkte Berücksichtigung gefunden.

 

Ferner sind folgende Aspekte implementiert worden:

 

  • Rechtsbeziehung mit dem Landkreis Wolfenbüttel als Träger der Jugendhilfe

 

  • Aussage zur Rechtsnachfolge der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald

 

  • Rechtsverhältnisse mit freien Trägern, die Bestandteil der Bedarfsplanung im Gebiet der Samtgemeinde Oderwald sind

 

  • Bildung von Kindergartenbeiräten in den jeweiligen Einrichtungen (Kindertagesstätten)

 

  • Bildung eines Fachausschusses (Ausschuss für Kindertagesstättenwesen)

 

 

Um für das Haushaltsjahr 2024 Planungssicherheit zu schaffen, musste für den Zweckverband Kindergarten Oderwald das reguläre Haushaltsaufstellungsverfahren eingeleitet werden. Die Zweckverbandsversammlung Kindergarten Oderwald hatte zuletzt am 21.03.2024 getagt und in diesem Rahmen den Haushalt bzw. die Haushaltssatzung 2024 beschlossen.

 

In dem HH-Planungsentwurf haben auch die Gruppenplanungen und die damit korrespondierenden Personalplanungen Berücksichtigung gefunden. Im Ergebnis führen die bis zum 31.01.2024 eingegangenen Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2024/2025 u.a. zu folgenden, zwingend bis zu Beginn des neuen Kindergartenjahres umzusetzenden organisatorischen/baulichen Veränderungen. Diese Maßnahmen binden in einem erheblichen Umfang die personellen Ressourcen der Verwaltung!

 

  • Umzug der Containeranlage von Börßum nach Heiningen

 

  • Einrichtung einer altersstufenübergreifenden Gruppe in der Kindertagesstätte Dorfkinder

 

  • Einrichtung einer Krippengruppe im Kindergarten Cramme

 

Der Rückbau bzw. der Aufbau der Containeranlage hat im Haushalt 2024 der Samtgemeinde Oderwald mit einem Ansatz von 40.000 Euro Berücksichtigung gefunden. Für die Schaffung der Gruppenstrukturen in der Kita Dorfkinder und im KiGa Cramme sind im Zweckverbandshaushalt bereits 15.000 Euro eingepreist worden.

 

Die vorstehend genannten Punkte (Veränderungen der Gruppenstrukturen) bedingen allein die Einstellung von fünf weiteren Fachkräften (Erzieherinnen/Erzieher). Dieser Umstand hat im Stellenplan 2024 des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald Berücksichtigung gefunden.

 

Frühestens ab dem 01.05.2024 erhält die Zweckverbandsverwaltung auch Gewissheit darüber, wie die Gruppenzusammensetzungen ab dem 01.08.2024 tatsächlich aussehen werden, da Eltern, deren Kinder das sechste Lebensjahr in der Zeit vom 1. Juli bis zum 30. September vollenden, bis zum 01.05. eines Kalenderjahres die Möglichkeit haben, den Einschulungstermin um ein Jahr zu verschieben.

 

In einem weiteren Schritt hat nunmehr die Zweckverbandsversammlung die Auflösung des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald nach § 17 des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) bzw. § 17 der Zweckverbandsordnung in der jeweils geltenden Fassung mit der Mehrheit ihrer Mitglieder zu beschließen. Die Auflösung des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald ist sodann im Amtsblatt für den Landkreis Wolfenbüttel bekannt zu machen.

 

Ferner müssen alle Beschäftigten des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald rechtzeitig über den „Betriebsübergang“ gem. § 613 a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) unterrichtet werden. Es sei darauf hingewiesen, dass Kündigungen von Arbeitsverhältnissen wegen des Betriebsübergangs unwirksam sind. Dem Übergang des Arbeitsverhältnisses kann innerhalb eines Monats nach Zugang der Unterrichtung schriftlich widersprochen werden. Der Widerspruch kann gegenüber dem bisherigen Arbeitgeber oder dem neuen Arbeitgeber erklärt werden

 

Darüber hinaus ist es vorgesehen, die Abrechnungsverfahren für die Mittagsverpflegung für die Kindertagesstätten an das Verfahren der Schulverpflegung (Einzelabrechnung) anzupassen. Die systembedingten Vorlauf- und organisatorischen Vorbereitungszeiten werden bis zu einer Übertragung des Kindertagestättenwesens auf die Samtgemeinde zum 01.08.2024 nicht abgeschlossen werden können.

 

Vor diesem Hintergrund wird die zum 01.08.2024 ins Auge gefasste Aufgabenübertragung auf die Samtgemeinde Oderwald nicht realisiert und frühestens zum 01.01.2025 umgesetzt werden können.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

  • Der Samtgemeindebürgermeister wird ermächtigt, die Vereinbarung zur Übertragung der Wahrnehmung der Aufgaben der Förderung von Kindern in Tagesstätten (Krippen und Kindergärten) zwischen der Samtgemeinde Oderwald und den Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Oderwald in dem als Anlage vorliegenden Entwurfsvorschlag mit den Vertretern der Mitgliedsgemeinden zu unterzeichnen und die Aufgabenübertragung zum 01.01.2025 vorzubereiten.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                   xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:           ja/nein

Gesamtausgaben:                                

Jährliche Folgekosten:                       

Jährliche Abschreibungen: