Sachverhalt:
In der Sitzung des Rates der Gemeinde Ohrum am 14.09.2023 hat die Verwaltung unter TOP 3.1 über eine Anliegeranregung zur Ausweisung der Gemeindestraße „Zum Sportplatz“ als verkehrsberuhigter Bereich berichtet.
Eine weitere Beratung hierzu soll nach Fertigstellung der Erneuerung der vorgenannten Verkehrsfläche erfolgen.
Die Anordnung als verkehrsberuhigter Bereich sog. „Spielstraße“ wird nicht möglich sein, da die hierfür erforderlichen baulichen Belange nicht vorliegen.
Die Anordnung zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30/km/h kann für den Straßenverlauf „Zum Sportplatz“ beim Straßenverkehrsamt des Landkreises Wolfenbüttel beantrag werden.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Ohrum wird gebeten,
·
eine Entscheidung zu treffen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: