Die
Vereinsgemeinschaft Cramme hat einen mündlichen Antrag auf Erlaubnis zur
Nutzung des Gemeindewappens der Gemeinde Cramme gestellt. Der Wappenaufdruck
soll auf „Werbetassen“ im Rahmen des Bürgerfrühstücks 2024 erfolgen.
Gem. § 22 Abs. 1
des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) führen Gemeinden
ihre bisherigen Wappen und Flaggen. Lt. § 2 Abs. 1 der Hauptsatzung der
Gemeinde Cramme ist es das Hoheitszeichen der Gemeinde.
Die
Gemeindewappen sind in entsprechender Anwendung des § 12 des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) gegen unbefugte Verwendung geschützt. Die Gemeinde kann
jedoch Dritten die Verwendung ihres Wappens gestatten.
Gegen
die Verwendung des Wappens durch die Vereinsgemeinschaft Cramme zum o. g. Zweck
bzw. einen gleichartigen Zweck bestehen keine Bedenken.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Cramme wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Vereinsgemeinschaft Cramme wird die Genehmigung erteilt, dass
Gemeindewappen der Gemeinde Cramme zum o. g. Zweck und auch künftig für
gleichartige Sachverhalte zur Außendarstellung zu nutzen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: