Betreff
Nutzung des Gemeindewappens der Gemeinde Cramme; Vereinsgemeinschaft Cramme.
Vorlage
C-XIX/060/2024
Art
Beschlussvorlage Cramme

Die Vereinsgemeinschaft Cramme hat einen mündlichen Antrag auf Erlaubnis zur Nutzung des Gemeindewappens der Gemeinde Cramme gestellt. Der Wappenaufdruck soll auf „Werbetassen“ im Rahmen des Bürgerfrühstücks 2024 erfolgen.

Gem. § 22 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) führen Gemeinden ihre bisherigen Wappen und Flaggen. Lt. § 2 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Cramme ist es das Hoheitszeichen der Gemeinde.

Die Gemeindewappen sind in entsprechender Anwendung des § 12 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gegen unbefugte Verwendung geschützt. Die Gemeinde kann jedoch Dritten die Verwendung ihres Wappens gestatten.

Gegen die Verwendung des Wappens durch die Vereinsgemeinschaft Cramme zum o. g. Zweck bzw. einen gleichartigen Zweck bestehen keine Bedenken.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Cramme wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Vereinsgemeinschaft Cramme wird die Genehmigung erteilt, dass Gemeindewappen der Gemeinde Cramme zum o. g. Zweck und auch künftig für gleichartige Sachverhalte zur Außendarstellung zu nutzen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                      xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:      ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: