Sachverhalt:
In der Samtgemeinde Oderwald werden obdachlose
Personen und Flüchtlinge derzeit in samtgemeindeeigenen oder von der
Samtgemeinde angemieteten Wohnungen untergebracht und durch schriftliche
Verfügung eingewiesen. Grundlage für die Einweisung ist die Benutzungs- und
Gebührensatzung für die Inanspruchnahme von Unterkünften durch Obdachlose in
der Samtgemeinde Oderwald vom 14.07.2021.
Aufgrund des immer knapper werdenden Wohnraumes für die Flüchtlingsunterbringung war es Ende des letzten Jahres erforderlich, dass Flüchtlinge, die der Samtgemeinde Oderwald zugewiesen wurden, in einer Gemeinschaftsunterkunft außerhalb der Samtgemeinde untergebracht wurden.
Der bisherigen Satzung fehlt es an
Regelungstatbeständen für derartige Sachverhalte. Aus diesem Grund wurde die
Satzung überarbeitet. Neben einigen redaktionellen Änderungen wurden wurde der
§ 10 Abs. 5. neu eingefügt.
Die monatlichen Nebenkosten für die
samtgemeindeeigenen Objekte belaufen sich seit mehr als 8 Jahren auf 50,00 Euro
je Bewohner*in. Im Hinblick auf die allgemeinen Kostensteigerungen der letzten
Jahre ist beabsichtigt, die monatlichen Nebenkosten mit in Kraft treten der
geänderten Satzung auf 60,00 Euro je Bewohner*in anzupassen.
Die vorgenommenen Änderungen sind in der Anlage
Satzungsvergleich dargestellt. Darüber hinaus ist die Neufassung der Satzung
nochmals in einer Lesefassung beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Die als Anlage beigefügte Benutzungs- und
Gebührensatzung für die Inanspruchnahme von Unterkünften durch Obdachlose in
der Samtgemeinde Oderwald wird beschlossen.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: