Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung und -plan 2015 der Gemeinde Dorstadt
Vorlage
D-XVII/061/2015
Art
Beschlussvorlage Dorstadt

Sachverhalt:

Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2015 wird die Anpassung an die schon jetzt vorhersehbare weitere Haushaltswirtschaft vollzogen. Die Notwenigkeit zur Aufstellung des Nachtragshaushaltes ergibt sich aus der nicht möglichen Durchführung der veranschlagten Baumaßnahmen für Straßenbau sowie zur Erneuerung des Vorplatzes am Dorfgemeinschaftshaus. Die zur Finanzierung der Maßnahmen veranschlagten Kreditmittel sind daher nicht mehr erforderlich.

 

Gleichzeitig wurden die bisher geleisteten über- und außerplanmäßiger Aufwendungen in verschiedenen Produkten haushaltsrechtlich veranschlagt.

 

Die notwendigen Änderungen in der laufenden Verwaltungstätigkeit sind im beigefügten Vorbericht dargestellt. Das Jahresergebnis verbessert sich um € 13.800,00. Es verbleibt ein  geplantes Jahresdefizit in Höhe von € 40.400,00.

 

Die Veränderungen bei den Investitionsvorhaben entstehen aufgrund der Ablehnung von Fördermitteln. Damit verbunden ist eine Reduzierung des Kreditbedarfes auf jetzt insgesamt € 14.100,00 für die verbleibenden Investitionsmaßnahmen.

 

Weitere Erläuterungen zum Nachtragshaushalt gehen aus dem beigefügten Vorbericht hervor.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Dorstadt wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

  • Die als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltsatzung 2015 wird gemäß § 115 NKomVG erlassen.

 


Finanzielle Auswirkungen:  Keine

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                   

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                     

Jährliche Folgekosten:               

Jährliche Abschreibungen: