Sachverhalt:
Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2015 wird
die Anpassung an die schon jetzt vorhersehbare weitere Haushaltswirtschaft
vollzogen. Die Notwenigkeit zur Aufstellung des Nachtragshaushaltes ergibt sich
aus der nicht möglichen Durchführung der veranschlagten Baumaßnahmen für
Straßenbau sowie zur Erneuerung des Vorplatzes am Dorfgemeinschaftshaus. Die
zur Finanzierung der Maßnahmen veranschlagten Kreditmittel sind daher nicht
mehr erforderlich.
Gleichzeitig wurden die bisher geleisteten
über- und außerplanmäßiger Aufwendungen in verschiedenen Produkten
haushaltsrechtlich veranschlagt.
Die notwendigen Änderungen in der laufenden
Verwaltungstätigkeit sind im beigefügten Vorbericht dargestellt. Das
Jahresergebnis verbessert sich um € 13.800,00. Es verbleibt ein geplantes Jahresdefizit in Höhe von €
40.400,00.
Die Veränderungen bei den
Investitionsvorhaben entstehen aufgrund der Ablehnung von Fördermitteln. Damit
verbunden ist eine Reduzierung des Kreditbedarfes auf jetzt insgesamt €
14.100,00 für die verbleibenden Investitionsmaßnahmen.
Weitere Erläuterungen zum Nachtragshaushalt
gehen aus dem beigefügten Vorbericht hervor.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Dorstadt
wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
- Die als Anlage beigefügte
1. Nachtragshaushaltsatzung 2015 wird gemäß § 115 NKomVG
erlassen.
Finanzielle
Auswirkungen: Keine
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: