Sachverhalt:
Mit Antrag vom 09.04.2024 teilte der evangelisch-lutherische Propsteiverband Ostfalen mit, dass die Ev.-luth. Kirchengemeinde Schladen-Werla für den Friedhof Heiningen im Haushaltsvollzug 2023 ein rechnerisches Defizit in Höhe von 821,78 Euro entstanden ist. Davon konnten 252,47 Euro aus der Rücklage gedeckt werden, die dadurch ausgeschöpft ist.
Der Probsteiverband bittet um Erstattung des Defizits in Höhe von 569,31 Euro durch die Samtgemeinde Oderwald.
Nach § 98 Abs. 1 Nr. 6 NKomVG in Verbindung mit § 13 Satz 1 Nr. 2b NKomVG sind grundsätzlich die Samtgemeinden für die öffentlichen Begräbnisplätze und Bestattungseinrichtungen zuständig
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat/Der Samtgemeindeausschuss wird gebeten, folgenden Beschluss zu
fassen:
·
Die Samtgemeinde Oderwald übernimmt den
Defizitausgleich für die Friedhofskasse Heiningen für das Jahr 2023 in Höhe von
569,31 Euro.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: