Betreff
Defizitausgleich 2023 für den Friedhof Heiningen.
Vorlage
SG-XI/207/2024
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Mit Antrag vom 09.04.2024 teilte der evangelisch-lutherische Propsteiverband Ostfalen mit, dass die Ev.-luth. Kirchengemeinde Schladen-Werla für den Friedhof Heiningen im Haushaltsvollzug 2023 ein rechnerisches Defizit in Höhe von 821,78 Euro entstanden ist.  Davon konnten 252,47 Euro aus der Rücklage gedeckt werden, die dadurch ausgeschöpft ist.

Der Probsteiverband bittet um Erstattung des Defizits in Höhe von 569,31 Euro durch die Samtgemeinde Oderwald.

Nach § 98 Abs. 1 Nr. 6 NKomVG in Verbindung mit § 13 Satz 1 Nr. 2b NKomVG sind grundsätzlich die Samtgemeinden für die öffentlichen Begräbnisplätze und Bestattungseinrichtungen zuständig


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat/Der Samtgemeindeausschuss wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Die Samtgemeinde Oderwald übernimmt den Defizitausgleich für die Friedhofskasse Heiningen für das Jahr 2023 in Höhe von 569,31 Euro.


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                   xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:           ja/nein

Gesamtausgaben:                                

Jährliche Folgekosten:                       

Jährliche Abschreibungen: