Sachverhalt:
Mit Antrag vom 15.05.2024 teilte der evangelisch-lutherische Propsteiverband Ostfalen mit, dass für den Friedhof in Bornum im Haushaltsvollzug 2023 ein rechnerisches Defizit in Höhe von 2.874,65 Euro entstanden ist. Die Rücklage war schon im Vorjahr ausgeschöpft. Hierzu wird auf die Verwaltungsvorlage SG-XI/152/2023 verwiesen.
Der Probsteiverband bittet um Erstattung des Defizits durch die Samtgemeinde Oderwald.
Nach § 98 Abs. 1 Nr. 6 NKomVG in Verbindung mit § 13 Satz 1 Nr. 2b NKomVG sind grundsätzlich die Samtgemeinden für die öffentlichen Begräbnisplätze und Bestattungseinrichtungen zuständig
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat/Der Samtgemeindeausschuss wird gebeten, folgenden Beschluss zu
fassen:
- Die
Samtgemeinde Oderwald übernimmt den Defizitausgleich der Friedhofskasse
Bornum für das Jahr 2023 in Höhe von 2.874,55 Euro.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: