Betreff
Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder
Vorlage
SG-IX/361/2015
Art
Informationsvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Die nicht dem Rat der Samtgemeinde Oderwald angehörenden hinzugewählten Ausschussmitglieder, Frau Kerstin Beitz als Vertreterin der Elternschaft der Grundschule Börßum und Frau Sabine Schenk als neue Leiterin der Grundschule Börßum müssen gemäß § 40 bis 42 und § 54 NKomVG verpflichtet werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: