Sachverhalt:
Die nicht dem Rat der Samtgemeinde Oderwald angehörenden hinzugewählten Ausschussmitglieder, Frau Kerstin Beitz als Vertreterin der Elternschaft der Grundschule Börßum und Frau Sabine Schenk als neue Leiterin der Grundschule Börßum müssen gemäß § 40 bis 42 und § 54 NKomVG verpflichtet werden.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: