Sachverhalt:
Die aktuelle Benutzungs- und Entgeltordnung ist seit 01.01.2020 in Kraft. In § 4 –Benutzungsentgelt wird durch die Anlage 1 der jeweilige Gebührentarif festgesetzt. Mit der vorgeschlagenen Änderung der Anlage 1 (Gebührentatbestand und Gebührensatz) wird eine Anpassung an die Kostenentwicklung / Inflationsentwicklung vorgenommen.
Eine Gebührenanpassung erfolgt für folgende Gebührentatbestände:
Sportheim
Cramme
Die Räume müssen aufgeräumt und gewischt zurückgegeben
werden. Die Endreinigung erfolgt durch den
Nutzer.
Raum |
Kurzzeit Crammer |
Kurzzeit Auswärtige |
Cramme |
Auswärtige |
Gewerblich Cramme pro Stunde |
Gewerblich Auswärtige pro Stunde |
Clubraum mit Küche |
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125,00 € alt 100 € |
225,00 € alt 150 € |
200,00 € alt 150 € |
275,00 € alt 200 € |
Die folgenden Tatbestände werden gestrichen. Eine private Vermietung
hierzu soll nicht mehr erfolgen.
Halle |
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Clubraum, Halle und Küche |
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Dorfgemeinschaftsraum
Cramme Damm, 11
Die Räume müssen aufgeräumt und gewischt zurückgegeben
werden. Die Endreinigung erfolgt durch den
Nutzer.
Raum |
Kurzzeit Crammer |
Kurzzeit Auswärtige |
Cramme |
Auswärtige |
Gewerblich Cramme pro Stunde |
Gewerblich Auswärtige pro Stunde |
Kleiner Raum |
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40,00 € alt 30 € |
40,00 € alt 30 € |
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Großer Raum mit Küche |
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80,00 € alt 60 € |
80,00 € alt 60 € |
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Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Cramme wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
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Die vorliegenden 1. Änderung zur der Benutzungs- und Entgeltordnung für das
Dorfgemeinschaftshaus und die Sportanlagen in der Gemeinde Cramme (Anlage 1 zum
§ 4 Benutzungsentgelt) wir beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
42410.346100 u. 57310.332100 …..646100 / 632100
Mittel stehen zur Verfügung:
Gesamtausgaben:
Jährliche Mehrerträge: rd. 700
€ / 100 €
Jährliche
Abschreibungen: