Abschluss eines Ingenieurvertrages.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Cramme führt zurzeit ein Bebauungsplanverfahren für das Baugebiet “Dorfmitte“ in 38312 Cramme durch. Damit die Erschließung des Baugebietes unmittelbar nach dem Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan beginnen kann, ist es notwendig schon jetzt den Planungsauftrag für die Erschließungsmaßnahmen zu vergeben.
Verwaltungsseitig wird
vorgeschlagen, mit der Ingenieurgesellschaft
Damer + Partner mbH & Co. KG, Kaiserstraße 2, 38690 Goslar, welches
bereits mehrfach für die Gemeinde Cramme bzw. die Samtgemeinde Oderwald tätig
gewesen ist, einen Ingenieurvertrag gemäß der Honorarordnung für Architekten
und Ingenieure (HOAI) abzuschließen. Die Ingenieurgesellschaft Damer + Partner mbH & Co. KG hat auch die
Planungsleistungen des Entwässerungskonzeptes im Rahmen der Bauleitplanung des
Bebauungsplanes “Dorfmitte“ ausgeführt.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Cramme wird gebeten, folgenden Beschluss zu
fassen:
- Der Bürgermeister wird ermächtigt, für die Erschließung des Baugebietes “Dorfmitte“ in 38312 Cramme einen Ingenieurvertrag mit der Ingenieur-gesellschaft Damer + Partner mbH & Co. KG, Kaiserstraße 2, 38690 Goslar, abzuschließen.
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Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: