Betreff
Erschließung des Baugebietes "Dorfmitte" in 38312 Cramme;
Abschluss eines Ingenieurvertrages.
Vorlage
C-XIX/064/2024
Art
Beschlussvorlage Cramme

Sachverhalt:

Die Gemeinde Cramme führt zurzeit ein Bebauungsplanverfahren für das Baugebiet “Dorfmitte“ in 38312 Cramme durch. Damit die Erschließung des Baugebietes unmittelbar nach dem Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan beginnen kann, ist es notwendig schon jetzt den Planungsauftrag für die Erschließungsmaßnahmen zu vergeben.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, mit der Ingenieurgesellschaft Damer + Partner mbH & Co. KG, Kaiserstraße 2, 38690 Goslar, welches bereits mehrfach für die Gemeinde Cramme bzw. die Samtgemeinde Oderwald tätig gewesen ist, einen Ingenieurvertrag gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) abzuschließen. Die Ingenieurgesellschaft Damer + Partner mbH & Co. KG hat auch die Planungsleistungen des Entwässerungskonzeptes im Rahmen der Bauleitplanung des Bebauungsplanes “Dorfmitte“ ausgeführt.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Cramme wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

  • Der Bürgermeister wird ermächtigt, für die Erschließung des Baugebietes “Dorfmitte“ in 38312 Cramme einen Ingenieurvertrag mit der Ingenieur-gesellschaft Damer + Partner mbH & Co. KG, Kaiserstraße 2, 38690 Goslar, abzuschließen.

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Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                   xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:           ja/nein

Gesamtausgaben:                                                                             

Jährliche Folgekosten:                                                                    

Jährliche Abschreibungen: