Auftragsvergabe Vermessungsarbeiten.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Cramme führt zurzeit ein Bebauungsplanverfahren für das Baugebiet “Dorfmitte“ in 38312 Cramme durch. Damit die Erschließungsplanung des Baugebietes nach dem Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan beginnen kann, ist es notwendig schon jetzt über die im Vorfeld der Erschließungsplanung durchzuführenden Vermessungsarbeiten zu beschließen.
Verwaltungsseitig wird
vorgeschlagen, dem Vermessungsbüro HPM Vermessung, Dietrich-Bonhoeffer-Straße
8, 38300 Wolfenbüttel, welches bereits mehrfach für die Gemeinde Cramme bzw.
die Samtgemeinde Oderwald tätig gewesen ist, den Auftrag für die notwendigen
Vermessungsarbeiten zu erteilen.
Grundlage der Kosten der Vermessungsarbeiten ist die Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen des Landes Niedersachsen in der jeweils gültigen Fassung.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Cramme wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag für die
notwendigen Vermessungsarbeiten im Rahmen der Erschließung des Baugebietes
„Dorfmitte“ in 38312 Cramme, dem Vermessungsbüro HPM Vermessung,
Dietrich-Bonhoeffer-Straße 8, 38300 Wolfenbüttel, zu erteilen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: