Sachverhalt:
Nach § 12 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz
(NKomVG) muss jede Kommune eine Hauptsatzung erlassen. In ihr ist zu regeln,
was durch Rechtsvorschrift der Hauptsatzung vorbehalten ist. Andere für die
Verfassung der Kommune wesentliche Fragen können in der Hauptsatzung geregelt
werden.
Die Neufassung der Hauptsatzung erfolgte größtenteils nach
einem gemeinsamen Muster, welches die Präsidien der gemeindlichen
Spitzenverbände beschlossen haben und den Kommunen durch den Niedersächsischen
Städte- und Gemeindebund (NSGB) mit Rundschreiben vom 24.06.2016 als
Orientierungshilfe zur Verfügung gestellt wurden.
Der anliegende Entwurf enthält in vielen Punkten die
Formulierungen der zurzeit gültigen Hauptsatzung der Gemeinde Dorstadt. Es
erfolgten lediglich Änderungen in nachfolgenden Paragraphen:
§
9 Verkündungen und öffentliche Bekanntmachungen
Neufassung
der Absätze 1 und 2
Die Neufassung ist notwendig, da die Regelung zur
Verkündung von Rechtsvorschriften und Bekanntmachungen teilweise
Regelungsinhalte aufweist, die nicht mit dem NKomVG vereinbar und nichtig sind.
§
10 Inkrafttreten
Ergänzung
um „der Verkündung im Amtsblatt für den Landkreis Wolfenbüttel“
Die vorstehenden Änderungen sind in dem anliegenden Entwurf der Hauptsatzung rot gekennzeichnet.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Dorstadt wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Die vorgelegte Hauptsatzung der Gemeinde Dorstadt wird
erlassen.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: