Sachverhalt:
Die in der Sitzung des Rates am 09.11.2017 beschlossene
Neufassung der Hauptsatzung hat die Kommunalaufsicht des Landkreises Wolfenbüttel
bemängelt. Diese enthält in § 4 Einzelheiten über die Bildung der Fraktionen
und Gruppen sowie über deren Rechte und Pflichten. Nach § 57 Abs. 5 NKomVG sind
derartige Regelungen der Geschäftsordnung vorbehalten; die Aufnahme in die
Hauptsatzung ist unzulässig.
Diesbezüglich wird von der Kommunalaufsicht empfohlen, die
Hauptsatzung ohne die Regelung des § 4 und mit entsprechend geänderter
Reihenfolge der Paragraphen neu beschließen zu lassen.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Dorstadt wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Die vorgelegte Hauptsatzung der Gemeinde Dorstadt wird
erlassen.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: