Sachverhalt:
Der Bebauungsplan „Zwischen Mühlen- und Dahlgrundsweg“ umfasst Flächen für allgemeine und reine Wohnbebauung sowie eine Sonderfläche für ein Verwaltungsgebäude. Nach dem Umzug der Samtgemeindeverwaltung in das Bahnhofsgebäude in Börßum, soll das ehemalige Verwaltungsgebäude der Samtgemeinde Oderwald einer anderen Nutzung zugeführt werden.
Hierzu ist es erforderlich, dass die Sonderfläche „Verwaltungsgebäude“ den angrenzenden Nutzungen angeglichen und im Rahmen einer „3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Zwischen Mühlen- und Dahlgrundsweg“ als „Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen wird.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
beschließt der Rat der Gemeinde Börßum die Durchführung der 3. vereinfachten
Änderung des Bebauungsplans „Zwischen Mühlen- und Dahlgrundsweg“ in Börßum.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: