Betreff
Änderung des Bebauungsplans „Zwischen Mühlen- und Dahlgrundsweg" in Börßum; Aufstellungsbeschluss.
Vorlage
B-XVIII/051/2017
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

Der Bebauungsplan „Zwischen Mühlen- und Dahlgrundsweg“ umfasst Flächen für allgemeine und reine Wohnbebauung sowie eine Sonderfläche für ein Verwaltungsgebäude. Nach dem Umzug der Samtgemeindeverwaltung in das Bahnhofsgebäude in Börßum, soll das ehemalige Verwaltungsgebäude der Samtgemeinde Oderwald einer anderen Nutzung zugeführt werden.

Hierzu ist es erforderlich, dass die Sonderfläche „Verwaltungsgebäude“ den angrenzenden Nutzungen angeglichen und im Rahmen einer „3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Zwischen Mühlen- und Dahlgrundsweg“ als „Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen wird.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·        Aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt der Rat der Gemeinde Börßum die Durchführung der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans „Zwischen Mühlen- und Dahlgrundsweg“ in Börßum.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                                                                           

Jährliche Folgekosten:                                                                   

Jährliche Abschreibungen: