Betreff
Finanzielle Beteiligung an den Ganztagsgrundschulen in Börßum und Cramme
ab dem Jahr 2018
Vorlage
SG-X/094/2017
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Der Samtgemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.02.2017 den Grundsatzbeschluss gefasst, dass sich die Samtgemeinde Oderwald zur Hälfte an den Aufwendungen, die durch Kooperationsverträge zur Durchführung der außerunterrichtlichen Betreuungsangebote an den Grundschulen in Börßum bzw. Cramme entstehen, beteiligt (Vorlage SG-X/018/2016).

 

Im Jahre 2017 wurde durch die Deutschen Rentenversicherung (DRV) festgestellt, dass die von der Samtgemeinde im Ganztagsbetrieb abgeschlossenen Honorarverträge nicht zulässig sind. Die Auffassung der DRV wurde Anfang Juni 2017 von der Landesschulbehörde in einem Gespräch bestätigt. Laut Landesschulbehörde ist auch der Abschluss von Kooperationsverträgen zwischen der Samtgemeinde als Schulträger und den Schulen zukünftig nicht mehr statthaft, sofern von der Samtgemeinde Honorarkräfte für die außerunterrichtlichen Betreuungsangebote eingesetzt werden. Den Grundschulen in Börßum und Cramme wurde eine Übergangsfrist bis zu Beginn des 2. Schulhalbjahres 2017/2018 eingeräumt, die vertraglichen Regelungen für den Ganztagsschulbetrieb neu zu gestalten.

 

Durch die Feststellungen der DRV und der Landesschulbehörde ist die finanzielle Beteiligung der Samtgemeinde Oderwald an den beiden Ganztagsgrundschulen in Börßum und Cramme ab dem Haushaltsjahr 2018 neu zu strukturieren. Da die finanzielle Ausstattung der Schulen für den Ganztagsbetrieb für ein attraktives Ganztagsangebot nach wie vor nicht auskömmlich erscheint, trägt eine finanzielle Beteiligung der Samtgemeinde Oderwald am Ganztagsschulbetrieb weiterhin zur Sicherung und Stärkung der Schulstandorte Börßum und Cramme bei. Aus diesem Grund ist aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich an einer finanziellen Beteiligung der Samtgemeinde am Ganztagsschulbetrieb festzuhalten. Ein qualifiziertes und attraktives Betreuungsangebot und keine Stammgruppenbetreuung ist als Ziel zu avisieren.

 

Verwaltungsseitig wird eine finanzielle Beteiligung an einem von der Schule aufgestellten Ganztagsbudget befürwortet. Diese Art der Beteiligung wird auch von den Schulleitungen und der Landesschulbehörde favorisiert. Letztere unterstrich in den Gesprächen, dass sich vielfach kommunale Schulträger über eine Zuschussregelung an einem von der Schule aufgestellten Ganztagsbudget beteiligen.

 

 

Hinsichtlich der Vertragsgestaltungen für den Ganztagsbetrieb besteht für die Schulen weiterhin die Möglichkeit, Kooperationsverträge mit oder ohne Arbeitnehmerüberlassungen abzuschließen. Beim Abschluss von Kooperationsverträgen ist von der Schule darauf zu achten, dass die Kooperationspartner Personal einsetzen, dass in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis steht. Zulässig ist auch, dass das eingesetzte Personal in einem Beauftragungsverhältnis zum Kooperationspartner steht. Bei dieser Vertragsgestaltung soll es insbesondere Personen, die ehrenamtlich in einem Verein tätig sind, ermöglicht werden, außerunterrichtliche Betreuungsangebote im Ganztagsbetrieb zu übernehmen.

 

Alternativ zum Abschluss von Kooperationsverträgen können die Schulen aber auch (zusätzliche) pädagogische MitarbeiterInnen für den Ganztagsbetrieb beschäftigen. In diesem Falle würde das Personal sozialversicherungspflichtig über die Landesschulbehörde angestellt werden.

 

Beide vorstehend aufgeführten Varianten sind in gemeinsamen Gesprächen mit der Landes-schulbehörde, den Schulleitungen und der Verwaltung erörtert worden.

 

Im Hinblick auf die Vertragsgestaltung ergeben sich in den Schulen unterschiedliche Ansätze. Die Grundschule Börßum bevorzugt für die Ausgestaltung des Ganztagsangebotes den Einsatz von pädagogischen MitarbeiterInnen, die über die Landesschulbehörde angestellt werden. Die Grundschule Cramme bevorzugt für die Ausgestaltung des Ganztagsangebotes weiterhin Kooperationsverträge mit Dritten und in Einzelfällen die Stundenzahl von (vorhandenen) pädagogischen MitarbeiterInnen zu erhöhen.

 

 

Für beide Formen der Ganztagsgestaltung werden die Schulleitungen zukünftig jährlich die Angebote vorausschauend für ein Kalenderjahr planen und den Kostenrahmen kalkulieren müssen. Diese Kalkulation wird sowohl mit der Verwaltung, als auch mit der Landesschulbehörde abzustimmen sein. Der sich aus der Kalkulation ergebende finanzielle Gesamtbedarf wird durch die von der Schule kapitalisierten Lehrerstunden und durch einen Zuschuss der Samtgemeinde gedeckt. Die (ursprüngliche) Kalkulationen der Grundschule Börßum vom 05.12.2017 und die Kalkulation der Grundschule Cramme für das Jahr 2018 sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Die Grundschule Börßum hat ihre Kalkulation für das Jahr 2018 Mitte Januar nochmals angepasst. Danach ist das aus den kapitalisierten Lehrerstunden festgesetzte Budget auskömmlich, um den Ganztagsbetrieb im Jahre 2018 sicherzustellen. Eine Zuweisung an die Grundschule Börßum wäre danach nicht erforderlich. Auch diese Kalkulation ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Für den Fall, dass sich die Auskömmlichkeit des Ganztagsbudget im Laufe des Jahres 2018 doch nicht mehr als gegeben herausstellt, wurde verwaltungsseitig eine Bedarfsposition für eine Bezuschussung des Ganztagsbudgets im Haushalt 2018 berücksichtigt.

 

Hinsichtlich der Kalkulationen ist anzumerken, dass in der Grundschule Börßum die außerunterrichtlichen Angebote in der Zeit von 14:35 – 15:35 Uhr erbracht werden; in der Grundschule Cramme in der Zeit von 14:30 – 16:00 Uhr. Mit der Grundschule Cramme wird zudem ein Kooperationsvertrag geschlossen, weil Mitarbeiterinnen aus dem Kindergarten vorerst befristet zwei außerunterrichtliche Betreuungsangebote übernehmen werden. Die Samtgemeinde Oderwald tritt hier nicht als Kooperationspartner für den gesamten Ganztagsschulbetrieb auf, sondern nur als Kooperationspartner mit einer Arbeitnehmerüberlassung für diese beiden Mitarbeiterinnen. Die Mitarbeiterinnen bleiben weiterhin beim Zweckverband Kindergarten Oderwald beschäftigt. Die Aufwendungen für diese beiden Mitarbeiterinnen werden aus dem Schulbudget erstattet.

 

Zur Erhöhung des Handlungsspielrahmens der Schulen wird von der Verwaltung vorgeschlagen, den ermittelten Zuschussbedarf der Schulen auf volle Tausend Euro aufzurunden. Dadurch können Unwägbarkeiten, wie beispielsweise Tariferhöhungen, abgedeckt werden.

 

Grundlage der finanziellen Beziehung zwischen der Samtgemeinde und den Schulen wird eine vertragliche Regelung sein, durch die sich die Samtgemeinde verpflichtet, eine bestimmte Summe aus den Kooperationsverträgen mit den Partnern der Grundschule oder aus den Verpflichtungen die sich aufgrund der für den Ganztagsbetrieb eingestellten pädagogischen MitarbeiterInnen ergeben, zu übernehmen. Entsprechende Vertragsentwürfe werden zurzeit von der Landesschulbehörde vorbereitet.

 

Die vertragliche Regelung soll jeweils für ein Kalenderjahr geschlossen werden. Dies gewährleistet einerseits, dass die Schulen im Hinblick auf die Gestaltung der Ganztagsangebote und die Vertragsgestaltungen flexibel bleiben. Anderseits besteht aber auch für die Samtgemeinde eine Möglichkeit, auf Wagnisse oder Risiken reagieren oder einwirken zu können.

 

Die Zuwendungen der Samtgemeinde würden bei der Landesschulbehörde vereinnahmt werden. Anschließend wird die Summe dem Schulbudget gutgeschrieben und kann zur Begleichung der Kosten verwendet werden.

 

Als Nachweis der Mittelverwendung erstellen die Schulen jährlich einen Verwendungsnachweis. Eine Kostenkontrolle über die Höhe und Entwicklung der jährlichen Zuwendungen an die Schulen erfolgt über die Haushaltsberatungen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

  • Sofern das Ganztagsschulbudget der Grundschulen Börßum und Cramme nicht auskömmlich ist, beteiligt sich die Samtgemeinde Oderwald am Ganztagsschulbetrieb der Grundschulen mit einem jährlichen Zuschuss von maximal 20.000 Euro je Schule.

 

  • Der Samtgemeindebürgermeister wird beauftragt, jährlich die erforderlichen vertraglichen Regelungen mit den Grundschulen über eine Kostenbeteiligung auf der Grundlage der vorstehenden Erläuterungen abzuschließen.

 

·         Die Schulleitungen berichten jährlich im Schulausschuss über das geplante Ganztagsangebot und die damit verbundenen Kostenkalkulationen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                          Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                        xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                     

Jährliche Folgekosten:               

Jährliche Abschreibungen: