Betreff
Rechenschaftsbericht über die Jahresabschlüsse 2012 bis 2014 der Gemeinde Dorstadt.
Vorlage
D-XVIII/026/2018
Art
Beschlussvorlage Dorstadt
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Nach erfolgter Prüfung der 1. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Dorstadt per 01.01.2012 und dem hierzu erteilten Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Wolfenbüttel wurden die Jahresrechnungen 2012 bis 2014, in einem zusammengefassten Bericht, für die jeweiligen Jahresabschlüsse erstellt.

 

Diese Vorgehensweise sowie die Tatsache, dass die notwendigen Ergänzungen und Änderungen anlässlich der Prüfung der Eröffnungsbilanz erst im Haushaltsjahr 2015 dargestellt werden, erfolgt in enger Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt.

 

Zum vorläufigen Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Wolfenbüttel zu den Prüfungen der Jahresabschlüsse 2012 bis 2014 nehme ich wie folgt Stellung:

 

Die „Vorläufigkeit“ steht im Zusammenhang mit den für das Haushaltsjahr 2015 abgestimmten Buchungen zur Korrektur der geprüften Eröffnungsbilanz der Gemeinde Dorstadt, die noch vorgenommen und dann im Jahresabschluss 2015 geprüft werden müssen. Mit Wirkung der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 entfällt die „Vorläufigkeit“, sofern festgestellt wird, dass die Eröffnungsbilanzkorrekturen in der Abschlussbilanz 2015 enthalten sind und somit die Feststellungen „zur Vorjahresprüfung (Bericht Ziff. 2)“ damit ausgeräumt sind.

 

Ziff. 2.3:  Die deutliche Steigerung des Finanzvermögens in 2013 und dann besonders in 2014 ist mit erheblichen Gewebesteuerveranlagungen verbunden, die auf einer Steuerschätzung des Finanzamtes basieren. Die Beträge müssen im Jahresabschluss 2015 durch eine sog. „Wertberichtigung“ bereinigt werden. Der Rat der Gemeinde Dorstadt hat hierzu bereits Vorlagen zur „Niederschlagung“ erhalten.

 

Ziff. 4.1:  Die Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt zum Wertansatz für die Modernisierungsmaßnahmen am und im Wohnhaus in den Jahren 2011/2012 erfolgten bei der Prüfung der Eröffnungsbilanz dahingehend, dass die in 1. Eröffnungsbilanz dargestellten Werte incl. Modernisierungsmaßnahmen (Dach, Fenster u.a.) nicht als Eröffnungsbilanzwert des „Wohnhauses“ anerkannt werden. Das Rechnungsprüfungsamt hat daher eine Bilanzwertreduzierung zur Anlagen-Nr. 5 wie folgt vorgenommen:

 

Anlagegut

EÖB-Wert alt

EÖB-Wert neu

Differenz

Wohnhaus

49.271,33

7.916,29 

-41.355,04

 

Dabei wurde der Restbuchwert nach NHK 2000 auf den Wert 7.916,29 (vorher 2.485,06 €) neu berechnet. Das Sachwertvermögen wird gem. dem Prüfbericht zur 1. Eröffnungsbilanz im Rechnungsjahr 2015 korrigiert.

 

Im Prüfungsverfahren zur Jahresrechnung 2012 stellt sich die Situation nun anders dar. Demnach soll nun die vermeidliche Anlage im Bau wieder nachaktiviert werden. Daraus folgt, dass nun eine Wertsteigerung in Höhe von € 56.559,58 in die Anlagenbuchhaltung ohne Buchung in der Geschäftsbuchhaltung des Jahres 2015 „nacherfasst“ wird.

 

Ziff. 4.1.2:  Siehe hierzu Erläuterung unter 4.1.

 

Ziff. 4.1.3.2:  Hier ist zwingend eine Einzelwertberichtigung (Gewerbesteuer) durchzuführen.

 

Ziff. 4.2:  Siehe hierzu Erläuterung unter 4.1.

 

Ziff. 4.3.2:  Die nicht umfänglich korrekte Auflösung der sog. „Sonderposten“ bezieht sich auf die in der Eröffnungsbilanz fehlenden pauschalen Investitions-Zuweisungen zum Finanzausgleich. Die Korrektur erfolgt im Rechnungsergebnis 2015.

 

Auf die Erklärung des Rechnungsprüfungsamtes unter Ziff. 6, in der auch eine ordnungsgemäße Buchführung festgestellt wird, wird hingewiesen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Dorstadt wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Der Jahresabschluss für die Jahre 2012, 2013 und 2014 wird jeweils einzeln festgestellt.

·         Der Jahresüberschuss im Jahresabschluss 2012 in Höhe von € 10.508,45 (ordentliches Ergebnis) und in Höhe von € 1.600,00 (außerordentliches Ergebnis) mithin von insgesamt 12.108,45 wird zur Minderung des „Soll-Fehlbetrages“ aus dem letzten kameralen Abschluss 2011 verwendet.

·         Der Jahresüberschuss im Jahresabschluss 2013 in Höhe von € 15.306,01 (ordentliches Ergebnis) und in Höhe von € 1.511,13 (außerordentliches Ergebnis) mithin von insgesamt 16.817,14 auf das Rechnungsjahr 2013 vorgetragen.

·         Der Jahresüberschuss im Jahresabschluss 2014 in Höhe von € 104.166,58  (incl. Jahresergebnisvortrag aus 2013) wird auf das Rechnungsjahr 2015 vorgetragen.

·         Die Ergebnisvorträge 2013 und 2014 erfolgen im Hinblick auf die zu erwartenden Wertberichtigungen im Bereich der Gewerbesteuer und somit dann zum Ausgleich des damit verbundenen Jahresverlustes 2015.

(Hinweis: Eine korrekte Einstellung der Beträge in eine Rückstellung für zu erwartende Steuerschuldverhältnisse ist aufgrund der Softwareumstellung per 01.01.2015 nicht mehr gegeben).

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                                                                           

Jährliche Folgekosten:                                                                   

Jährliche Abschreibungen: