Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Dorstadt hat in seiner Sitzung am 05.12.2018 die Jahresabschlüsse für die Jahre 2012, 2013 und 2014 beschlossen. Über die Entlastung des Gemeindedirektors gemäß § 129 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) wurde keine Entscheidung getroffen. Diese soll nun nachgeholt werden.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Dorstadt wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Der Rat der Gemeinde Dorstadt hat in seiner Sitzung am
05.12.2018 die Jahresabschlüsse für 2012, 2013 und 2014 beschlossen. Gemäß §
129 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) wird dem
Gemeindedirektor die Entlastung erteilt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: