Sachverhalt:
Mit Beginn des Haushaltsjahres 2012 hat die Gemeinde Heiningen die
Umstellung auf das neue kommunale Rechnungswesen vorgenommen. Die Gemeinde
Heiningen hat damit für den Beginn des Haushaltsjahres 2012 eine
Eröffnungsbilanz vorzulegen, die vom Gemeinderat zu beschließen ist.
Die gesetzliche Bestimmung ergibt sich aus § 60 der Verordnung über die Aufstellung
und Ausführung des Haushaltsplans sowie die Abwicklung der Kassengeschäfte der
Gemeinden auf der Grundlage der kommunalen Doppik –Gemeindehaushalts- und-
kassenverordnung (GemHKVO).
Die beigefügte Eröffnungsbilanz 2012 wurde nach Maßgabe der Regelungen
dieses Gesetzes sowie auch der anzuwendenden Vorschriften des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) erstellt. Wesentliche Grundlage war insbesondere
die Vereinfachungsrichtlinie der Arbeitsgruppe „Inventurvereinfachung“ auf
Landesebene unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände.
Im Sinne der Festlegungen des § 129 Absatz 1 Satz 2 NKomVG erfolgt
die Feststellung der Vollständigkeit und
Richtigkeit der Bilanz durch den Bürgermeister unmittelbar vor dem
festgeschriebenen Prüfungsverfahren.
Nach der Beschlussfassung durch den Gemeinderat (Bewertungsansätze und
Bewertungskriterien) wird diese vorläufige Eröffnungsbilanz zur Prüfung dem Rechnungsprüfungsamt
des Landkreises vorgelegt. Die möglichen Prüfhinweise und – bemerkungen werden
dem Gemeinderat dann zur Entscheidung gegeben.
Damit geht einher, dass die 1. Eröffnungsbilanz dann endgültig
beschlossen wird. Unmittelbar nach der Beschlussfassung wird die
Eröffnungsbilanz der Kommunalaufsichtsbehörde übersandt.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten, der vorliegenden ersten vorläufigen Eröffnungsbilanz (incl. Dokumentation) der Gemeinde Heiningen zum 01.01.2012 zuzustimmen und damit das Prüfungsverfahren einzuleiten.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
verschiedene verschiedene
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: