Bebauungsplan unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB).
Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch.
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Börßum hat in seiner Sitzung am 18.06.2018 beschlossen, den Entwurf der Satzung zum Bebauungsplan „An der Gärtnerei“ in 38312 Börßum Ortsteil Börßum sowie die dazu gehörende Begründung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich für die Dauer eines Monats auszulegen sowie die nach § 4 Abs. 2 BauGB erforderliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Nach Durchführung der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen zum Bebauungsplan „An der Gärtnerei“ in 38312 Börßum Ortsteil Börßum und der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen bzw. Einwänden von Bürgern und der Träger öffentlicher Belange, hat das Planungsbüro Warnecke, Braunschweig, den endgültigen Entwurf zum Bebauungsplan „An der Gärtnerei“ in 38312 Börßum Ortsteil Börßum erarbeitet.
Die Satzung und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan „An der Gärtnerei“ in 38312 Börßum Ortsteil Börßum sind der Drucksache als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
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Der Rat der Gemeinde Börßum beschließt, die
vorliegenden Stellungnahmen und Einwände von Bürgern und der betroffenen Träger
öffentlicher Belange wie vorgeschlagen zu behandeln.
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Der Rat der Gemeinde Börßum beschließt gem. § 10
Baugesetzbuch den Bebauungsplan „An der Gärtnerei“ in 38312 Börßum Ortsteil
Börßum als Satzung. Dem Bebauungsplan mit der Begründung wird zugestimmt.
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Der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Absatz 1
Baugesetzbuch wird zugestimmt
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: