Betreff
11. Änderung Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Oderwald; Verfahrensschritt nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Vorlage
SG-IX/058/2012
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Der Rat der Samtgemeinde Oderwald hat in seiner Sitzung am 15.02.2012 den Aufstellungsbeschluss für die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.

 

Die 11. Änderung umfasst Flächen in der Mitgliedsgemeinde Heiningen. Andere Bereiche der Samtgemeinde Oderwald sind nicht betroffen.

Der räumliche Geltungsbereich bezieht sich auf das nördliche Wohngebiet der Gemeinde Heiningen zwischen den Straßen „Am Inselteich“ und „Im Kötterhagen“. Im geltenden Flächennutzungsplan ist dieser Bereich als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Dauerkleingärten“ dargestellt. Umgrenzt wird diese Grünfläche von allgemeinen Wohnbauflächen.

Der Wunsch der Gemeinde Heiningen ist es nunmehr, nach Bereitstellung von Wohnbaufläche, die junge Bevölkerung im Ort zu halten, um der „Vergreisung“

der Ortschaft entgegenzuwirken. Mit dem Bebauungsgebiet „Hopfengarten II“ soll ein attraktives Wohngebiet entstehen.

 

Des Weiteren soll in der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes einem Waldstück nordwestlich von Heiningen die Sonderfunktion „Friedhof“ zukommen.

Dieser Naturfriedhof bietet die Möglichkeit einer anonymen Bestattung.

 

Der sogenannte „RuheForst Vorharz Klostergut Heiningen“ wurde als Friedhof nach § 2 Abs. 4 i. V. mit § 13 Abs. 1 Nds. Bestattungsgesetz gewidmet.

 

Der Entwurf zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt nunmehr vor.

 

Bei dem Verfahrensschritt nach § 4 Abs. 1 BauGB (Scoping) werden die Träger öffentlicher Belange und die sonstigen Interessenverbände gebeten mitzuteilen,

 

 

-       welchen Umfang und Detaillierungsgrad die Umweltprüfung – als Grundlage für die Beschreibung und Bewertung der Umweltbelange im Umweltbericht – aus der von ihnen fachlich zu vertretenden Sicht haben sollte, und

 

-       um Bekanntgabe eventueller Planungsabsichten oder sonstiger Umstände, die für die Planung bedeutsam sein könnten.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Dem Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Oderwald wird zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     51110-751110-443100                             51110-751110-743100

Mittel stehen zur Verfügung:          ja

Gesamtausgaben:                               

Jährliche Folgekosten:                       

Jährliche Abschreibungen: