Betreff
Satzungsneufassung, Beitritt und Beitragszahlungsverpflichtung für den Wolfenbütteler Land - Tourismusverband e.V. (nach Umbenennung: Nördliches Harzvorland Tourismusverband e.V.).
Vorlage
SG-IX/065/2012
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

I.           Der Landkreis Wolfenbüttel ist neben den Kommunen Asse, Baddeckenstedt, Cremlingen, Oderwald, Schladen, Schöppenstedt, Sickte, Stadt Wolfenbüttel Mitglied in dem Verein „Wolfenbütteler Land – Tourismusverband e.V.“. Weitere Mitglieder sind zur Zeit die tourismusbezogenen Organisationen einzelner Mitgliedskommunen. Der Verband hat seinen Sitz in Wolfenbüttel. Er verfolgt den Zweck und das Ziel, die Freizeit-, Naherholungs- und Tourismusentwicklung im Bereich seiner Mitglieder zu fördern. Die Erfüllung dieser Aufgabe wird bisher u. a. erreicht durch

a.         die Mitwirkung bei der Schaffung und ständigen Verbesserung der dem Aufgabenzweck dienenden Einrichtungen, insbesondere Verkehrs-, Unterkunfts-, Verpflegungs-, Unterhaltungs- und Sportmöglichkeiten und dem Ausbau der Jugendherbergen, Zeltlager und Camping-Caravaneinrichtungen und

b.         die Vermittlung der Kulturgüter durch Unterrichtung über die Stätten der Wissenschaft und Kunst und der allgemeinen Sehenswürdigkeiten.

c.         die Förderung des Tourismus, insbesondere durch Maßnahmen der lokalen, regionalen und überregionalen Tourismuswerbung und Tourismusvertriebs,

d.         der Verbesserung des kulturtouristischen Angebotes,

e.         der Vermarktung des kulturellen Angebotes seiner Mitgliedsgemeinden,

f.          der Besucher- und Gästebetreuung,

g.         der Durchführung von Gästeführungen

h.         des Betriebs eines Informationsbüros in der Geschäftsstelle des Verbandes,

i.           die Durchführung von eigenen Veranstaltungen sowie die Mitwirkung bei Veranstaltungen Dritter,

j.           die Beratung im Zusammenhang mit der Umsetzung von Qualitätszielen (Qualitätsoffensive),

k.         die allgemeine Unterstützung bei regionalen touristischen Projekten, auch durch Information,

l.           die Darstellung der Mitgliedsgemeinden insbesondere aus dem Landkreis Wolfenbüttel und der Region in den Medien.

II.          Die Mitgliedskommunen des Landkreises Wolfenbüttel streben in der touristischen Zusammenarbeit zukünftig eine enge Kooperation mit den drei Kommunen Liebenburg, Lutter am Barenberge und Vienenburg an. Diese Planungen beruhen auf der vertrauensvollen und erfolgreichen Zusammenarbeit im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) in der ILE-Region »Nördliches Harzvorland«. Mit den Landkreis Goslar-Kommunen Liebenburg, Lutter am Barenberge und der Stadt Vienenburg wollen vorbehaltlich der Zustimmung der dortigen Ausschuss- und Ratsgremien weitere Kommunen dem Verband als ordentliche Mitglieder beitreten.

 

Zum Zwecke der Realisierung und des weiteren Ausbaus dieser Zusammenarbeit im Tourismus haben seit Februar 2012 neben dem amtierenden Vorstand des Verbandes die Hauptverwaltungsbeamten und Bürgermeister der Mitgliedskommunen sowie beitrittswilligen Kommunen sowie die Vorsitzenden der Kreistagsfraktionen in diversen Sitzungen eine neue Verbandsstruktur und die Grundsätze ihrer Zusammenarbeit erarbeitet. Hierbei galt es einerseits dem partnerschaftlichen und von Konsens geprägten Gedanken einer interkommunalen Zusammenarbeit über die verbandliche Tätigkeit abzubilden, als auch die hierfür benötigten formalen und rechtlichen Strukturen der Zusammenarbeit in Satzung und Nebenordnungen des Verbandes neu zu gestalten. Zugleich gilt es die besonderen Vorgaben des Vereinsrechts und Vereinssteuerrechts ebenso wie die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben des EU-Beihilferechts zu wahren.

 

III.         Der Verband bezweckt das wirtschaftliche Wachstum, die Anziehungskraft und die Lebensqualität im Verbandsgebiet zu erhalten und nachhaltig zu fördern. Ziel ist es dabei insbesondere, sich für die Belange „Tourismus und Freizeit“ sowie der Tourismusentwicklung im Verbandsgebiet einzusetzen, sich durch gegenseitige Informationsweitergabe zu unterstützen und die Leistungsfähigkeit seiner Mitglieder durch gemeinsame Aktionen vorzustellen. Weiterhin Zweck des Verbandes ist zudem die Förderung des Tourismusmarketing und des Tourismusvertriebes für das Verbandsgebiet. Hierzu kann der Verband eigene Aktivitäten begründen und als Dienstleister Projekte für Dritte abwickeln.

 

Der Verband hat die Aufgabe, alle wirtschaftlichen und kulturellen Bestrebungen für die  Bevölkerung im Verbandsgebiet einschließlich aller Städte und Gemeinden, Vereine sowie Leistungsträger tangierender Wirtschaftsbereiche zum Zwecke der ganzheitlichen Förderung des Tourismus im Verbandsgebiet zu unterstützen und zu koordinieren. Das Verbandsgebiet ist in Ausdruck der gewünschten Zusammenarbeit im Verhältnis zu dem bisherigen und sich ausschließlich auf die Mitgliedskommunen des Landkreises Wolfenbüttel beziehenden Gebietes wegen der geografischen und kulturhistorischen bzw. geschichtlichen Verbundenheit der Mitgliedsgemeinden erweitert worden.

 

IV.           Der Verband ist in der Umsetzung und Realisierung des Tourismuskonzeptes und in der Verwirklichung der angestrebten interkommunalen Zusammenarbeit darauf angewiesen, dass die Mitglieder Landkreis Wolfenbüttel und Stadt Wolfenbüttel neben einem Mitgliedsbeitrag eine besondere sonstige Zuwendung an den Verband erbringen. Die Zuwendung ist zeitlich zu befristen, um ein Anreizsystem zu schaffen, die vorhandene Zusammenarbeit von Anfang an weiter zu intensivieren und stellt einen Anschub für zunächst drei Jahre dar. Die bislang erzielbaren Mitgliedsbeiträge und Einnahmen im Tourismus reichen zur Deckung der nunmehr benötigten Mittel nicht aus, um die in der Sache gebotene Neuausrichtung des Verbandes nach innen und in der Positionierung seiner Mitglieder und der touristischen Produkte und Dienstleistungen nach außen nachhaltig her- und sicherzustellen. In den Finanz-, Beitrags- und Vermögensstrukturen des Verbandes wird zukünftig strikt zwischen sog. „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ nach EU-Beihilferecht und in Marktteilnahmeleistungen getrennt. Die sonstige Zuwendung des Landkreises Wolfenbüttel folgt in seiner Zuführung, Behandlung und Aufteilung dieser Trennung.


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Samtgemeinde Oderwald wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

1.    Vorbehaltlich der Genehmigung der Satzungsneufassung durch die Mitgliederversammlung des Wolfenbütteler Land – Tourismusverband e.V. (nach Umbenennung: Nördliches Harzvorland – Tourismusverband e.V.) und der Eintragung der Änderungen im Vereinsregister des AG Braunschweig stimmt der Samtgemeinderat der Satzungsneufassung auf der Grundlage des als Anlage 1 beigefügten Entwurfs der Satzung zu.

2.    Der Rat der Samtgemeinde Oderwald nimmt die Neufassung der Beitragsordnung auf der Grundlage des als Anlage 2 beigefügten Entwurfs der Beitragsordnung und der Geschäftsordnung für Vorstand und Geschäftsführung, Abteilungen, Ausschüsse und sonstigen Gremien des Verbands auf der Grundlage des als Anlage 3 beigefügten Entwurfs zur Kenntnis.

3.    Der Rat der Samtgemeinde Oderwald beauftragt den Samtgemeindebürgermeister in der Mitgliederversammlung des Verbandes, die über die Satzungsneufassung entscheidet, den Weisungsbeschluss zur Zustimmung zur Satzungsneufassung und aller damit verbundenen Einzelbeschlüsse (u. a. zu Namensänderung; Anpassung des Verbandszwecks; Definition des Verbandsgebiets; Veränderung der Vorstands- und Mitgliederstruktur; Einrichtung von Abteilungen und Ausschüssen; Abstimmungen; Wahlen und Besetzungsrahmen von Organen und Abteilungen oder Beitragsstruktur) zuzustimmen und die entsprechenden Beschlüsse der Verbandsorgane zu vollziehen.

4.    Vorbehaltlich der Genehmigung der Satzungsneufassung durch die Mitgliederversammlung des Wolfenbütteler Land – Tourismusverband e.V. (nach Umbenennung: Nördliches Harzvorland – Tourismusverband e.V.) und der Eintragung der Änderungen im Vereinsregister des Amtsgerichts Braunschweig leistet die Samtgemeinde Oderwald auf der Grundlage des als Anlage 2 beigefügten Entwurfs der Beitragsordnung die entsprechenden Mitgliedsbeiträge (Grundbeitrag I als Kostendeckungsbeitrag; Grundbeitrag II als lokaler Entwicklungsbeitrag nach Projektbezug oder Abteilungszugehörigkeit; ggf. zusätzlich Mitgliedergruppenbeitrag).

5.    Redaktionelle Änderungen der Entwürfe von Satzung, Nebenordnungen und ihrer Anlagen des Wolfenbütteler Land – Tourismusverband e.V. (nach Umbenennung: Nördliches Harzvorland – Tourismusverband e.V.), insbesondere Anpassungen und Veränderungen, die keine Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung darstellen sowie Anpassungen an zwingende Vorgaben des europäischen oder nationalen Rechts oder der Behörden und Gerichte insbesondere aus Anlass der Satzungsneufassung werden von der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister als Geschäft der laufenden Verwaltung eigenständig vorgenommen. Sie / Er wird im Wege des Vorratsbeschlusses ermächtigt, solchen Änderungen, die nach Eintragung der Satzung vorzunehmen sind, auch künftig in den Gremiensitzungen des Verbandes zuzustimmen. Als redaktionelle Änderungen sind Änderungen anzusehen, die den wesentlichen Inhalt dieses Beschlusses nicht verändern.