Betreff
Erteilung der Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen gem. § 111 Abs. 7 NKomVG.
Vorlage
SG-IX/085/2012
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Gem. § 111 (7) Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) dürfen Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung ihrer Aufgaben beteiligen. Für die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebotes einer Zuwendung ist die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte zuständig.

 

Der Rat der Samtgemeinde Oderwald entscheidet gemäß § 25a Abs. 2 der Gemeindehaushalts- und –kassenverordnung über die Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen mit einem Wert von über 2.000 Euro.

 

Die Samtgemeinde Oderwald hat über die Aktion der Rettungsstiftung Jürgen Pegler e.V. aus Heilbronn fünf Geschwindigkeitsanzeiger in einem Wert in Höhe von rd. 10.000,00 € erhalten. Die Auslieferung der Geräte erfolgte bereits im Januar 2011.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Der Annahme der fünf Geschwindigkeitsanzeiger im Wert von rd. 10.000,00 € wird gem. § 111 Abs. 7 NKomVG zugestimmt.