Erlass einer Veränderungssperre.
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Börßum hat in seiner Sitzung am 19.08.2019 die Aufstellung der 2. Vereinfachten Änderung des VEP (Vorhaben- und Erschließungsplan) “Gutspark“ im Ortsteil Bornum der Gemeinde Börßum beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 11.09.2019 bekannt gemacht.
Zur Sicherung der Planung
(Konkretisierung der Örtlichen Bauvorschriften) ist es sinnvoll für das Gebiet
des VEP “Gutspark“ eine Veränderungssperre zu erlassen. Die Veränderungssperre
ist ein Werkzeug der Gemeinden und Städte, auf einem bestimmten Gebiet, für das
bestimmte Planungen bestehen, keine weiteren Baumaßnahmen zu genehmigen.
Die Veränderungssperre ist eine Satzung der Gemeinde nach § 16 Baugesetzbuch (BauGB) durch die die Erteilung von Baugenehmigungen verhindert werden soll, soweit sie das Interesse einer von der Gemeinde angestrebten neuen Bauplanung (Konkretisierung der Örtlichen Bauvorschriften) berühren. Die Veränderungssperre hat die Auswirkungen einer allgemeinen Sperre des Baues, auch andere grundlegende Änderungen an baulichen Anlagen oder Grundstücken sind nicht zulässig.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
· Für das
Gebiet des Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP) “Gutspark“ in 38312
Börßum OT Bornum, welches im anliegenden Lageplan dargestellt ist, wird gemäß
der §§ 14 ff. Baugesetzbuch (BauGB) die als Anlage beigefügte
Veränderungssperre für zwei Jahre als Satzung beschlossen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: