Betreff
Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) "Gutspark" in 38312 Börßum OT Bornum;
Erlass einer Veränderungssperre.
Vorlage
B-XVIII/131/2019
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Börßum hat in seiner Sitzung am 19.08.2019 die Aufstellung der 2. Vereinfachten Änderung des VEP (Vorhaben- und Erschließungsplan) “Gutspark“ im Ortsteil Bornum der Gemeinde Börßum beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 11.09.2019 bekannt gemacht.

 

Zur Sicherung der Planung (Konkretisierung der Örtlichen Bauvorschriften) ist es sinnvoll für das Gebiet des VEP “Gutspark“ eine Veränderungssperre zu erlassen. Die Veränderungssperre ist ein Werkzeug der Gemeinden und Städte, auf einem bestimmten Gebiet, für das bestimmte Planungen bestehen, keine weiteren Baumaßnahmen zu genehmigen.

Die Veränderungssperre ist eine Satzung der Gemeinde nach § 16 Baugesetzbuch (BauGB) durch die die Erteilung von Baugenehmigungen verhindert werden soll, soweit sie das Interesse einer von der Gemeinde angestrebten neuen Bauplanung (Konkretisierung der Örtlichen Bauvorschriften) berühren. Die Veränderungssperre hat die Auswirkungen einer allgemeinen Sperre des Baues, auch andere grundlegende Änderungen an baulichen Anlagen oder Grundstücken sind nicht zulässig.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·      Für das Gebiet des Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP) “Gutspark“ in 38312 Börßum OT Bornum, welches im anliegenden Lageplan dargestellt ist, wird gemäß der §§ 14 ff. Baugesetzbuch (BauGB) die als Anlage beigefügte Veränderungssperre für zwei Jahre als Satzung beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: