Sachverhalt:
Die 11. Änderung umfasst Flächen in der Mitgliedsgemeinde Heiningen. Andere Bereiche der Samtgemeinde Oderwald sind nicht betroffen.
Der räumliche Geltungsbereich bezieht sich auf das nördliche Wohngebiet der Gemeinde Heiningen zwischen den Straßen „Am Inselteich“ und „Im Kötterhagen“. Im geltenden Flächennutzungsplan ist dieser Bereich als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Dauerkleingärten“ dargestellt. Umgrenzt wird diese Grünfläche von allgemeinen Wohnbauflächen.
Der Wunsch der Gemeinde Heiningen ist es nunmehr, nach Bereitstellung von Wohnbaufläche, die junge Bevölkerung im Ort zu halten, um der „Vergreisung“
der Ortschaft entgegenzuwirken. Mit dem Bebauungsgebiet „Hopfengarten II“ soll ein attraktives Wohngebiet entstehen.
Des Weiteren soll in der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes einem Waldstück nordwestlich von Heiningen die Sonderfunktion „Waldfriedhof“ zukommen.
Dieser Naturfriedhof bietet die Möglichkeit einer anonymen Bestattung.
Der sogenannte „RuheForst Vorharz Klostergut Heiningen“ wurde als Friedhof nach § 2 Abs. 4 i. V. mit § 13 Abs. 1 Nds. Bestattungsgesetz gewidmet.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch) und der frühzeitigen
Behördenbeteiligung (§ 4 Baugesetzbuch) sind Bedenken und Anregungen
eingegangen. Im Rahmen des Verfahrens nach § 4 Baugesetzbuch sind auch die
Nachbargemeinden beteiligt worden.
Das Planungsbüro hat die eingegangenen Stellungnahmen geprüft und dazu
entsprechende Beschlussempfehlungen erarbeitet.
Der Entwurf der 11. Änderung des
Flächennutzungsplanes (Stand 04/2013) sowie die Auswertung der eingegangenen
Stellungnahmen sind als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
- Nach Beratung
über die eingegangenen Anregungen und Bedenken wird der öffentlichen
Auslegung des Entwurfes der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand
04/2013) zugestimmt.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
51110-751110-443100 51110-751110-743100
Mittel stehen zur Verfügung: ja
Gesamtausgaben: ca. 5.000,00 €
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: