Betreff
11. Änderung Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Oderwald; Stellungnahme und Abwägung zu den eingegangenen Bedenken und Anregungen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 BauGB (Baugesetzbuch).
Vorlage
SG-IX/126/2013
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Die 11. Änderung umfasst Flächen in der Mitgliedsgemeinde Heiningen. Andere Bereiche der Samtgemeinde Oderwald sind nicht betroffen.

Der räumliche Geltungsbereich bezieht sich auf das nördliche Wohngebiet der Gemeinde Heiningen zwischen den Straßen „Am Inselteich“ und „Im Kötterhagen“. Im geltenden Flächennutzungsplan ist dieser Bereich als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Dauerkleingärten“ dargestellt. Umgrenzt wird diese Grünfläche von allgemeinen Wohnbauflächen.

Der Wunsch der Gemeinde Heiningen ist es nunmehr, nach Bereitstellung von Wohnbaufläche, die junge Bevölkerung im Ort zu halten, um der „Vergreisung“

der Ortschaft entgegenzuwirken. Mit dem Bebauungsgebiet „Hopfengarten II“ soll ein attraktives Wohngebiet entstehen.

 

Des Weiteren soll in der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes einem Waldstück nordwestlich von Heiningen die Sonderfunktion „Waldfriedhof“ zukommen.

Dieser Naturfriedhof bietet die Möglichkeit einer anonymen Bestattung.

 

Der sogenannte „RuheForst Vorharz Klostergut Heiningen“ wurde als Friedhof nach § 2 Abs. 4 i. V. mit § 13 Abs. 1 Nds. Bestattungsgesetz gewidmet.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch) und der frühzeitigen Behördenbeteiligung (§ 4 Baugesetzbuch) sind Bedenken und Anregungen eingegangen. Im Rahmen des Verfahrens nach § 4 Baugesetzbuch sind auch die Nachbargemeinden beteiligt worden.

 

Das Planungsbüro hat die  eingegangenen Stellungnahmen geprüft und dazu entsprechende Beschlussempfehlungen erarbeitet.

 

Der Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand 04/2013) sowie die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen sind als Anlage beigefügt.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

  • Nach Beratung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken wird der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand 04/2013) zugestimmt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     51110-751110-443100                             51110-751110-743100

Mittel stehen zur Verfügung:          ja

Gesamtausgaben:                                ca. 5.000,00 €

Jährliche Folgekosten:                       

Jährliche Abschreibungen: