Sachverhalt:
Das Ingenieurbüro Kuhn + Partner,
Braunschweig, hat den Entwurf zum Bebauungsplan
„Hopfengarten II“ in Heiningen erarbeitet.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der frühzeitigen Behördenbeteiligung (§ 4 BauGB) sind Bedenken und Anregungen eingegangen.
Das Ingenieurbüro Kuhn + Partner, Braunschweig, hat diese eingegangenen Stellungnahmen geprüft und dazu entsprechende Beschlussempfehlungen erarbeitet.
Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen sind als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Nach Beratung über die eingegangenen Anregungen und
Bedenken wird der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes „Hopfengarten II“ zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: