Erneute öffentliche Auslegung
Sachverhalt:
Der Rat der Samtgemeinde Oderwald hat auf seiner Sitzung am 08.05.2013 der öffentlichen Auslegung der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes zugestimmt.
Im Rahmen der Auslegung wurden die Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme zum Entwurf der 11. Änderung gebeten.
Der Landkreis Wolfenbüttel – Umweltamt – hat Bedenken geäußert, da sich das geplante Baugebiet „Hopfengarten II“ in Heiningen, welches in der 11. Änderung dargestellt ist, teilweise im Überschwemmungsgebiet der Oker befindet.
Am 28.11.2013 fand im Landkreisgebäude ein Gespräch hierzu statt. Dort wurde entschieden, dass das WA-Gebiet (allgemeines Wohngebiet) außerhalb des Überschwemmungsgebietes darzustellen ist, um eine Zulassung nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zu bekommen. Die Pläne wurden diesbezüglich vom Ing.-Büro Kuhn + Partner, Braunschweig, überarbeitet (s. Anlagen).
Wird der Entwurf des Bauleitplans nach dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 oder § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) geändert oder ergänzt, ist er erneut auszulegen und es sind die Stellungnahmen erneut einzuholen. Dabei kann bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können; hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB hinzuweisen. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme kann angemessen verkürzt werden. Werden durch die Änderung oder Ergänzung des Entwurfs des Bauleitplans die Grundzüge der Planung nicht berührt, kann die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung oder Ergänzung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt werden.
Der geänderte Flächennutzungsplan muss mit entsprechenden zeichnerischen Darstellungen, der Begründung, dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung erneut öffentlich ausgelegt werden.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
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Der Rat der
Samtgemeinde Oderwald beschließt die erneute öffentliche Auslegung der 11.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Oderwald gem. § 4a
Abs.3 BauGB.
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Die
Auslegungsfrist beträgt drei Wochen. Stellungnahmen können nur zu den
geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
51110-751110-443100 51110-751110-743100
Mittel stehen zur Verfügung: ja
Gesamtausgaben: ca. 5.000,00 €
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: