Sachverhalt:
Der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung ist gemäß §
58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und des § 13 der
Eigenbetriebsverordnung vom Rat der Samtgemeinde Oderwald zu beschließen.
Der Erfolgsplan schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.452.000,00
€ ab und weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 124.500,00 € aus. In diesem
Jahresüberschuss ist der Betrag von € 202.000,00 (Auflösung der
Ertragszuschüsse) enthalten.
Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit einer Summe von
€ 559.000,00 ab und sieht eine Kreditaufnahme in Höhe von € 357.000,00 €
vor.
Auf die als Anlage beigefügten Vorbemerkungen zu dem Wirtschaftsplan
Abwasserbeseitigung 2014 wird hingewiesen.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten,
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den Wirtschaftsplan für das
Jahr 2014 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung zu beschließen.