Sachverhalt:
Der Landkreis
Wolfenbüttel hat im August 2014 den
Entwurf der Änderung und Ergänzung des Landesraumordnungsprogrammes mit der
Bitte um Stellungnahme vorgelegt.
Die Landesregierung
beabsichtigt mit einer Änderung und Ergänzung des Landesraumordnungsprogrammes
(LROP) die Ziele und Grundsätze der Raumordnung zu aktualisieren.
Zum Programmentwurf
hat das Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(ML) folgendes mitgeteilt:
Erstmals werden
umfangreiche Naturschutzziele wie die Festlegung von Vorranggebieten für einen
landesweiten Biotopverbund in das LROP aufgenommen.
Des Weiteren werden
Regelungen aufgenommen, um den Flächenverbrauch für Siedlungsentwicklung
wirksam zu reduzieren. Der Entwurf des LROP zielt zudem darauf ab, die
Daseinsvorsorge und Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse für die Bürgerinnen
und Bürger zu verbessern. Zentralörtliche Bildungs-, Gesundheits-, Kultur-
sowie Versorgungs- und Verwaltungseinrichtungen sollen für alle leichter
erreichbar sein. Dabei sollen unnötiger Verkehr und zusätzliche
Mobilitätskosten vermieden werden.
Es sollen Regelungen
zum vorzugsweisen Ausbau der Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetze ergänzt werden.
Zur Begrenzung des
Flächenverbrauchs sollen Regelungen zur flächensparenden Siedlungsentwicklung
unter Berücksichtigung der Infrastrukturfolgekosten, des Vorrangs der
Innenentwicklung vor der Außenentwicklung, des demographischen Wandels, der
Konzentration auf Zentrale Orte und des Weiteren auf über den liniengebundenen
ÖPNV angebundene Siedlungsgebiete festgelegt werden.
Zur Optimierung der
Erreichbarkeit von zentralörtlichen Einrichtungen und Angeboten der
Daseinsvorsorge sollen neben der Definition grundzentraler
Verflechtungsbereiche mittelzentrale Erreichbarkeitsräume festgelegt werden.
Die vorgesehenen
Ergänzungen zur Entwicklung der
Versorgungsstrukturen des Einzelhandels beziehen sich auf die Neufestlegung der
einzelhandelsbezogenen Verflechtungsbereiche, des Kongruenzgebotes und der
Regelungen zu Agglomerationen, auf die Definition von Begriffen sowie auf
besondere Erfordernisse grenzüberschreitender Abstimmungen.
Ein
Richtungswechsel wird auch beim Torfabbau und dem Moorschutz eingeleitet.
Beabsichtigt ist, sämtliche Vorranggebiete Rohstoffgewinnung für die
Rohstoffart Torf
zu streichen, den
Torfabbau auslaufen zu lassen und zu Gunsten des Klima- und Naturschutzes
Vorranggebiete Torferhaltung und Moorschutz festzulegen.
Auch die
Energiewende wird im neuen Raumordnungsprogramm berücksichtigt. Neben
Festlegungen zur Netzanbindung für die Offshore-Windparks wird Gorleben als
Vorrangstandort Endlager gestrichen. Neue konventionelle Großkraftwerke in den
Vorrangstandorten müssen einen Wirkungsgrad von mindestens 55 Prozent
aufweisen.
Der Städte- und
Gemeindebund wies bereits mit Rundschreiben Nr. 101/2013 darauf hin, dass die geplanten Änderungen des
LROP erhebliche Auswirkungen auf die Entwicklung der kreisangehörigen Städte,
Gemeinden und Samtgemeinden haben können. Es wurde in der Vergangenheit immer
wieder gefordert, dass das Programm mit dem Ziel novelliert wird, den
ländlichen Raum (einschließlich der Nachbargemeinden von Großstädten) und die
Planungshoheit der Städte und Gemeinden zu stärken und Regelungsdichte und
Regelungsinhalt zu verringern.
Der Städte und
Gemeindebund sieht keinen Bedarf, ein zusätzliches Instrument der
Regionalplanung zur Begrenzung des Flächenverbrauchs und zur Stärkung des
Vorrangs der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung einzuführen. Die von
ihnen unterstützte Zielrichtung ist bereits jetzt in den einschlägigen Normen
sowohl im Bauplanungsrecht als auch im Raumordnungsrecht vorhanden; ein
zusätzlicher Regelbedarf ist nicht erforderlich.
Ausdrücklich
unterstützt werden die Ziele zum Ausbau der Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetze
im ländlichen Raum in Abschnitt 1.1 (Entwicklung der räumlichen Struktur des
Landes). Eine entsprechende Vorschrift sollte im LROP eingefügt werden und das
ML darüber hinaus auf Landes- und Bundesebene dafür eintreten, dass ein zügiger
Ausbau der entsprechenden Netze erfolgt. Es wäre sinnvoll, wenn alle Telekommunikationsunternehmen
im Rahmen der Daseinsvorsorge (grund-) gesetzlich verpflichtet würden,
vorrangig den ländlichen Raum mit entsprechenden Breitbandnetzen auszustatten.
Hinsichtlich der
Entwicklung der Versorgungsstrukturen hält der Städte- und Gemeindebund es für
unbedingt notwendig, dass auch in kleineren und mittleren Städten und Gemeinden
in Abstimmung mit den benachbarten Kommunen Einzelhandelsentwicklung
stattfinden kann. Die bisherigen restriktiven Regelungen im LROP sollten
deshalb grundlegend überdacht werden, ohne einen unnötigen
Verdrängungswettbewerb zuzulassen. Es sollten klare Grenzen vorgegeben werden,
die dann aber einvernehmlich durch gemeinsame Vereinbarungen zwischen Gemeinden
überwunden werden können. Dies scheint ein sinnvoller Weg, um die Versorgung
vor Ort künftig sicherstellen zu können.
In Waldgebieten
sollten zukünftig Windenergieanlagen stärker als bisher rechtlich zugelassen
sein. Bisher enthält das LROP in Nr. 4.2.04 die Aussage, dass Wald wegen seiner
vielfältigen Funktionen, insbesondere wegen seiner klimaökologischen Bedeutung,
nicht für die Nutzung von Windenergieanlagen in Anspruch genommen werden soll.
Flächen innerhalb des Waldes sollen nur dann für Windenergienutzung in Anspruch
genommen werden können, wenn weitere Flächenpotenziale weder für neue Vorrang-
noch für neue Eignungsgebiete im Offenland zur Verfügung stehen und es sich um
mit technischen Einrichtungen oder Bauten vorbelastete Flächen handelt.
Faktisch wird damit die Windenergie im Wald weitgehend ausgeschlossen. Dies ist
zum einen nicht sinnvoll, weil gerade in Waldgebieten Windenergieanlagen
weniger auffällig sind und das Landschaftsbild beeinträchtigen können als in
den anderen Gebieten. Andererseits bleiben bei dieser raumordnerischen Vorgabe
und weiteren Einschränkungen für waldreiche Kommunen nur sehr geringe oder fast
gar keine Flächen für die Ausweisung von Windenergieanlagen übrig. Hier sollte
die restriktive Vorgabe im LROP gelockert werden.
Zu der
Änderung und Ergänzung des LROP empfehle ich eine Stellungnahme in der Art
abzugeben, dass von Seiten der Samtgemeinde Oderwald die Ausführungen des
Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes unterstützt werden, da diese
Ausführungen eine Stärkung der kreisangehörigen Gemeinden fordern.
Die
Stellungnahme des Nds. Städte- und Gemeindebundes, die bereits im Vorfeld zu
der beabsichtigten Änderung abgegeben wurde, ist als Anlage zur Unterrichtung
beigefügt
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: