Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h "Hauptstraße" im OT Börßum
Sachverhalt:
Aufgrund des Beschlusses des Rates der Gemeinde Börßum vom 09.12.2013
wurde beim Landkreis Wolfenbüttel eine Verkehrszählung im Bereich der
Hauptstraße (OD L 512) beantragt, da Einwohnerbeschwerden bezüglich des
Lärmschutzes vorliegen.
Für die Einleitung von verkehrssichernden – bzw. regulierenden
Maßnahmen, sind neben aktuellen Zahlen zur Verkehrsfrequenz und den Höchstgeschwindigkeiten
ferner auch Angaben über Lärmemissionen erforderlich. In diesem Zusammenhang
wurde im Juli 2014 seitens des Landkreises Wolfenbüttel beim zuständigen
Straßenbaulastträger eine Immissionsschutzmessung für einen Teilbereich der
Hauptstraße beantragt.
Mit Schreiben vom 23.09.2014 hat die Nds. Landesbehörde für Straßenbau
und Verkehr (NLStBV) dem Landkreis Wolfenbüttel die Auswertung der
Verkehrszählung (Anlage 1) für den
Zeitraum vom 13.09. bis 22.09.2014 unterbreitet.
Mit Schreiben vom 24.11.2014 hat die NLStBV das Ergebnis ihrer
schalltechnischen Berechnung (Anlage 4)
vorgelegt, wonach die Grenzwerte für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum
Schutz der Bevölkerung vor Lärm grundsätzlich nicht überschritten werden.
Der Landkreis Wolfenbüttel - als zuständige Straßenverkehrsbehörde -
teilte in diesem Zusammenhang bereits vorab fernmündlich mit, dass keine
Anhaltspunkte ersichtlich sind, die eine Beschränkung des fließenden Verkehrs
in dem Teilstück der OD L 512 in Börßum rechtfertigen würden. Zudem sind keine
besonderen örtlichen Verhältnisse ersichtlich, die das allgemeine Risiko einer
Beeinträchtigung der Verkehrssicherungsheit oder anderer in der StVO genannten
Rechtsgüter erheblich übersteigt.
Ich bitte den Rat um Kenntnisnahme.