Betreff
Verkehrsberuhigende Maßnahmen;
Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h "Hauptstraße" im OT Börßum
Vorlage
B-XVII/150/2014
Art
Informationsvorlage Börßum

Sachverhalt:

Aufgrund des Beschlusses des Rates der Gemeinde Börßum vom 09.12.2013 wurde beim Landkreis Wolfenbüttel eine Verkehrszählung im Bereich der Hauptstraße (OD L 512) beantragt, da Einwohnerbeschwerden bezüglich des Lärmschutzes vorliegen.

 

Für die Einleitung von verkehrssichernden – bzw. regulierenden Maßnahmen, sind neben aktuellen Zahlen zur Verkehrsfrequenz und den Höchstgeschwindigkeiten ferner auch Angaben über Lärmemissionen erforderlich. In diesem Zusammenhang wurde im Juli 2014 seitens des Landkreises Wolfenbüttel beim zuständigen Straßenbaulastträger eine Immissionsschutzmessung für einen Teilbereich der Hauptstraße beantragt.

 

Mit Schreiben vom 23.09.2014 hat die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) dem Landkreis Wolfenbüttel die Auswertung der Verkehrszählung (Anlage 1) für den Zeitraum vom 13.09. bis 22.09.2014 unterbreitet.

 

Mit Schreiben vom 24.11.2014 hat die NLStBV das Ergebnis ihrer schalltechnischen Berechnung (Anlage 4) vorgelegt, wonach die Grenzwerte für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm grundsätzlich nicht überschritten werden.

 

Der Landkreis Wolfenbüttel - als zuständige Straßenverkehrsbehörde - teilte in diesem Zusammenhang bereits vorab fernmündlich mit, dass keine Anhaltspunkte ersichtlich sind, die eine Beschränkung des fließenden Verkehrs in dem Teilstück der OD L 512 in Börßum rechtfertigen würden. Zudem sind keine besonderen örtlichen Verhältnisse ersichtlich, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherungsheit oder anderer in der StVO genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.

 

Ich bitte den Rat um Kenntnisnahme.