Verfahrensschritte nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Sachverhalt:
Der Rat der Samtgemeinde Oderwald hat in seiner Sitzung am 26.02.2014 den Aufstellungsbeschluss für die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.
Die 12. Änderung umfasst Flächen in den Mitgliedsgemeinden Flöthe OT Klein Flöthe und Ohrum. Andere Bereiche der Samtgemeinde Oderwald sind nicht betroffen
.
Der räumliche Geltungsbereich bezieht sich in der
Mitgliedsgemeinde Flöthe OT Klein Flöthe auf eine nördlich der Gemeindestraße
„Hinter dem Dorfe“ gelegenen Fläche, auf der zukünftig der Standort der
örtlichen Feuerwehr vorgesehen ist und in der Gemeinde Ohrum auf eine Fläche im Südosten der Ortslage, auf der ein
Dorfgemeinschaftshaus errichtet werden soll.
Der Entwurf zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt nunmehr vor.
Damit das Verfahren fortgeführt werden kann, empfehle ich, den Entwurf zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans in die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) zu geben und auch die frühzeitige Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) einzuleiten.
Bei dem Verfahrensschritt nach § 4 Abs. 1 BauGB (Scoping) werden die Träger öffentlicher Belange und die sonstigen Interessenverbände gebeten mitzuteilen,
- welchen Umfang und Detaillierungsgrad die Umweltprüfung – als Grundlage für die Beschreibung und Bewertung der Umweltbelange im Umweltbericht – aus der von ihnen fachlich zu vertretenden Sicht haben sollte, und
- um Bekanntgabe eventueller Planungsabsichten oder sonstiger Umstände, die für die Planung bedeutsam sein könnten.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
- Dem Entwurf der 12. Änderung des
Flächennutzungsplanes wird zugestimmt.
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Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit und die frühzeitige Behördenbeteiligung sind durchzuführen.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
51110-751110-443100 xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja
Gesamtausgaben: ca. 4.000,00 €
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: