Sachverhalt:
Die Gemeinde hat im o. g. Verfahren erklärt, dass sie gemäß dem landschaftspflegerischen Begleitplan eine Teilfläche mit 0,6 ha vom Flurstück 171/2 in der Flur 1 der Gemarkung Cramme (siehe Lageplan und Maßnahmenblatt A1) dauerhaft als Kompensationsfläche für den Windpark Cramme II (WEA 3-8) zur Verfügung stellen wird.
Hierzu liegt nunmehr der Antrag zur Eintragung der erforderlichen Baulast zu Gunsten der Eigentümer*innen der jeweiligen Grundstücke der einzelnen Bauvorhaben zur Errichtung der jeweiligen Windenergieanlage (6 Anlagen auf 6 verschiedenen Grundstücken) vor.
Die Eintragung erfolgt im Baulastenverzeichnis beim Landkreis Wolfenbüttel.
Kostenträger ist die Fa. Landwind Planung GmbH & Co KG in Gevensleben.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Cramme wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Der Eintragung einer Baulast auf dem Flurstück 171/2
in der Flur 1 der Gemarkung Cramme wird gem. vorliegendem Lageplan und dem
Maßnahmenblatt A1 zum Bebauungsplan für den Windpark Cramme II zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: