Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 mit 1. Nachtragsstellenplan 2015.
Vorlage
SG-IX/322/2015
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 erfolgt nur eine Änderung des Stellenplanes der Samtgemeinde Oderwald durch den 1. Nachtragsstellenplan. Eine Veränderung der Haushaltsplansummen erfolgt nicht.

 

Die Änderung des Stellenplanes (lfd-Nr. 7a) bezieht sich auf die Ergänzung einer Planstelle für den Fachdienst „Steuerwesen“. Die Planstelle ist für die Bearbeitung erheblicher Aufgabenrückstände und die gleichzeitige Einarbeitung für die angekündigte Rentenantragstellung (zum Ende Jan. 2017) des aktuellen Sachbearbeiters erforderlich. Die Einarbeitung in diesen Aufgabenbereich ist mit umfassendem Fachwissen auf verschiedenen Gebieten (Steuerveranlagungen, Verbrauchsgebührenfestsetzungen und -abrechnungen, Vollstreckungswesen, Liegenschaftsbearbeitung usw.) verbunden und sollte grundsätzlich ab dem 01.07.2016 erfolgen. Zwischenzeitlich ist im Fachdienst „Steuerwesen“ ein erheblicher Bearbeitungsrückstand entstanden. Die Ursache liegt in der zusammentreffenden Arbeitsunfähigkeit der beiden Sachbearbeiter dieses Aufgabengebietes mit einer gleichzeitigen „Ausfallzeit“ von jeweils 9 Wochen. Ein Sachbearbeiter dieses Fachdienstes ist zwischenzeitlich seit rd. 18 Wochen nicht mehr arbeitsfähig. Der geplante Arbeitsversuch zum Beginn des Monats Juni 2015, ist als „gescheitert“ zu betrachten. Eine verlässliche Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit ist m. E. nicht absehbar.

 

Für diese Arbeitsunfähigkeit entstehen zurzeit keine laufenden Personalkosten (seit Ablauf der 6. Woche der Arbeitsunfähigkeit). Die Personalkosteneinsparungen betragen somit aktuell rd. 3 Monatsgehälter. Daher wird vermutet, dass eine Personalkostensteigerung für das Jahr 2015 nicht entstehen wird.

 

Sollte wider Erwarten eine Arbeitsaufnahme doch noch vor oder bis zu einem realistischen Einstellungstermin einer/eines Verwaltungsfachangestellten erfolgen, weise ich darauf hin, dass sich durch weitere langfristige Ausfallzeiten in verschiedenen Fachdiensten aufgrund von Arbeitsunfähigkeitszeiten im 1. Halbjahr 2015 aber auch aufgrund der zeitlich sehr langen Nichtbesetzung der Fachbereichsleitung für das Ordnungswesen grundsätzlich erhebliche Arbeitsrückstände ergeben haben und davon auch Organisationsbelange nachhaltig betroffen sind.

Zudem stelle ich fest, dass die Samtgemeinde Elm-Asse die Vereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet zur Durchführung von Aufgaben nach dem Nds. Verwaltungsvollstreckungsgesetz (hauptsächlich Außendienst) fristgerecht zum 30.09.2015 gekündigt hat. Eine abschließende Sachbearbeitung der anstehenden Vollstreckungsersuchen ist auch unter Berücksichtigung der Strukturänderungen beim Vertragspartner aber auch mit Blick auf die EDV-Umstellung in unserer Verwaltung und den sich aus dem o. g. Grund der Aufgabenrückstände in dem Fachdienst ergebenden Situation nicht mehr möglich.

 

Sämtliche genannten Gründe zur dringenden Einstellung einer zusätzlichen Mitarbeiterin/ eines zusätzlichen Mitarbeiters sind derart nachhaltig, dass die Umsetzung möglichst sofort erfolgen muss.

 

Ferner sind die Stellenanteile im Fachdienst 4.3 „Soziale Angelegenheiten“ um 9,38 Std/wöchentlich  zu erhöhen. Mit der Anpassung des Stundenkontingents wird dem Mehraufwand Rechnung getragen, der mit der Bearbeitung der Flüchtlingsangelegenheiten verbunden ist.

 

Die Samtgemeinde Oderwald hat zum Stichtag 31.05.2015 insgesamt 31 Flüchtlinge in ihrem Zuständigkeitsbereich untergebracht.  Mit Schreiben vom 18.12.2014 hatte die Landesaufnahmebehörde letztmalig die Verteilquote mit Stichtag vom 21.11.2014 für das Land Niedersachsen festgesetzt. Auf das Kreisgebiet Wolfenbüttel entfallen 494 Personen. 34 Personen werden der Samtgemeinde Oderwald zugewiesen. Darüber hinaus hatte im Februar diesen Jahres das Nds. Ministerium für Inneres und Sport darauf hingewiesen, dass die zum o.g. Stichtag festgesetzte Verteilquote bereits vor Ende des dritten Vierteljahres 2015 ausgeschöpft sein wird, mithin die Zahl der aufzunehmenden Flüchtlinge bis Ende des Kalenderjahres nochmals nach oben korrigiert werden muss.

 

Die Kommunen stellen weiterhin die unmittelbaren Anlaufstellen vor Ort für die Flüchtlinge dar. Sie kümmern sich um die Aufnahme, Unterbringung, Alltagsbetreuung und Beratung sowie die Vernetzung und Koordinierung. Um dieser Funktion auch in Zukunft angemessen zu begegnen, ist eine Ausweitung des Stundenkontingents unerlässlich.

 

Hierzu ist anzumerken, dass der Landkreis Wolfenbüttel beabsichtigt, für die Wahrnehmung der o.g. Aufgaben den Kommunen im Landkreis Wolfenbüttel zusätzlich einen pauschalen Betrag in Höhe von 20.000 € pro Jahr zur Verfügung zu  stellen. Ein finanzieller Mehraufwand entsteht der Samtgemeinde somit nicht.

 

Da eine mittelfristige Prognose zur Entwicklung der Zuweisungsquoten mit Unsicherheiten behaftet ist, wird die Erhöhung des Stundenkontingents zunächst auf den 31.12.2016 befristet.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

  • Die als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 incl. Stellenplan 2015, wird erlassen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen: Keine

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                               

Jährliche Folgekosten:                       

Jährliche Abschreibungen: