Sachverhalt:
Mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 erfolgt nur eine Änderung des Stellenplanes der Samtgemeinde Oderwald durch den 1. Nachtragsstellenplan. Eine Veränderung der Haushaltsplansummen erfolgt nicht.
Die Änderung des Stellenplanes
(lfd-Nr. 7a) bezieht sich auf die Ergänzung einer Planstelle für den Fachdienst
„Steuerwesen“. Die Planstelle ist für die Bearbeitung erheblicher
Aufgabenrückstände und die gleichzeitige Einarbeitung für die angekündigte
Rentenantragstellung (zum Ende Jan. 2017) des aktuellen Sachbearbeiters
erforderlich. Die Einarbeitung in diesen Aufgabenbereich ist mit umfassendem
Fachwissen auf verschiedenen Gebieten (Steuerveranlagungen,
Verbrauchsgebührenfestsetzungen und -abrechnungen, Vollstreckungswesen,
Liegenschaftsbearbeitung usw.) verbunden und sollte grundsätzlich ab dem
01.07.2016 erfolgen. Zwischenzeitlich ist im Fachdienst „Steuerwesen“ ein
erheblicher Bearbeitungsrückstand entstanden. Die Ursache liegt in der
zusammentreffenden Arbeitsunfähigkeit der beiden Sachbearbeiter dieses
Aufgabengebietes mit einer gleichzeitigen „Ausfallzeit“ von jeweils 9 Wochen.
Ein Sachbearbeiter dieses Fachdienstes ist zwischenzeitlich seit rd. 18 Wochen
nicht mehr arbeitsfähig. Der geplante Arbeitsversuch zum Beginn des Monats Juni
2015, ist als „gescheitert“ zu betrachten. Eine verlässliche Wiederaufnahme der
beruflichen Tätigkeit ist m. E. nicht absehbar.
Für diese Arbeitsunfähigkeit
entstehen zurzeit keine laufenden Personalkosten (seit Ablauf der 6. Woche der
Arbeitsunfähigkeit). Die Personalkosteneinsparungen betragen somit aktuell rd.
3 Monatsgehälter. Daher wird vermutet, dass eine Personalkostensteigerung für
das Jahr 2015 nicht entstehen wird.
Sollte wider Erwarten eine
Arbeitsaufnahme doch noch vor oder bis zu einem realistischen
Einstellungstermin einer/eines Verwaltungsfachangestellten erfolgen, weise ich
darauf hin, dass sich durch weitere langfristige Ausfallzeiten in verschiedenen
Fachdiensten aufgrund von Arbeitsunfähigkeitszeiten im 1. Halbjahr 2015 aber
auch aufgrund der zeitlich sehr langen Nichtbesetzung der Fachbereichsleitung
für das Ordnungswesen grundsätzlich erhebliche Arbeitsrückstände ergeben haben
und davon auch Organisationsbelange nachhaltig betroffen sind.
Zudem stelle ich fest, dass die Samtgemeinde Elm-Asse die Vereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet zur Durchführung von Aufgaben nach dem Nds. Verwaltungsvollstreckungsgesetz (hauptsächlich Außendienst) fristgerecht zum 30.09.2015 gekündigt hat. Eine abschließende Sachbearbeitung der anstehenden Vollstreckungsersuchen ist auch unter Berücksichtigung der Strukturänderungen beim Vertragspartner aber auch mit Blick auf die EDV-Umstellung in unserer Verwaltung und den sich aus dem o. g. Grund der Aufgabenrückstände in dem Fachdienst ergebenden Situation nicht mehr möglich.
Sämtliche genannten Gründe zur dringenden Einstellung einer zusätzlichen Mitarbeiterin/ eines zusätzlichen Mitarbeiters sind derart nachhaltig, dass die Umsetzung möglichst sofort erfolgen muss.
Ferner sind die Stellenanteile im Fachdienst 4.3 „Soziale
Angelegenheiten“ um 9,38 Std/wöchentlich
zu erhöhen. Mit der Anpassung des Stundenkontingents wird dem
Mehraufwand Rechnung getragen, der mit der Bearbeitung der
Flüchtlingsangelegenheiten verbunden ist.
Die Samtgemeinde Oderwald hat zum Stichtag 31.05.2015 insgesamt 31
Flüchtlinge in ihrem Zuständigkeitsbereich untergebracht. Mit Schreiben vom 18.12.2014 hatte die
Landesaufnahmebehörde letztmalig die Verteilquote mit Stichtag vom 21.11.2014
für das Land Niedersachsen festgesetzt. Auf das Kreisgebiet Wolfenbüttel
entfallen 494 Personen. 34 Personen werden der Samtgemeinde Oderwald
zugewiesen. Darüber hinaus hatte im Februar diesen Jahres das Nds. Ministerium
für Inneres und Sport darauf hingewiesen, dass die zum o.g. Stichtag
festgesetzte Verteilquote bereits vor Ende des dritten Vierteljahres 2015
ausgeschöpft sein wird, mithin die Zahl der aufzunehmenden Flüchtlinge bis Ende
des Kalenderjahres nochmals nach oben korrigiert werden muss.
Die Kommunen stellen weiterhin die unmittelbaren Anlaufstellen vor Ort
für die Flüchtlinge dar. Sie kümmern sich um die Aufnahme, Unterbringung,
Alltagsbetreuung und Beratung sowie die Vernetzung und Koordinierung. Um dieser
Funktion auch in Zukunft angemessen zu begegnen, ist eine Ausweitung des
Stundenkontingents unerlässlich.
Hierzu ist anzumerken, dass der Landkreis Wolfenbüttel beabsichtigt, für
die Wahrnehmung der o.g. Aufgaben den Kommunen im Landkreis Wolfenbüttel
zusätzlich einen pauschalen Betrag in Höhe von 20.000 € pro Jahr zur Verfügung
zu stellen. Ein finanzieller Mehraufwand
entsteht der Samtgemeinde somit nicht.
Da eine mittelfristige Prognose zur Entwicklung der Zuweisungsquoten mit
Unsicherheiten behaftet ist, wird die Erhöhung des Stundenkontingents zunächst
auf den 31.12.2016 befristet.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
- Die
als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 incl. Stellenplan
2015, wird erlassen.
Finanzielle Auswirkungen: Keine
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: