Betreff
10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Oderwald;
Stellungnahme und Abwägung zu eingegangenen Bedenken und Anregungen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 BauGB (Baugesetzbuch).
Vorlage
SG-IX/017/2012
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Für die Gemeinde Börßum OT Börßum hatte bereits ein Grundstückseigentümer beantragt, eine Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen, da er auf seinem Grundstück beabsichtigt, einen Verbrauchermarkt zu errichten. Daraufhin wurde das Verfahren zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes des Samtgemeinde Oderwald durchgeführt. Die Flächengröße hat sich in der Zwischenzeit jedoch geändert, so dass dieses in der 10. Änderung mit aufgeführt werden muss.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch) und der frühzeitigen Behördenbeteiligung (§ 4 Baugesetzbuch) sind Bedenken und Anregungen eingegangen. Im Rahmen des Verfahrens nach § 4 Baugesetzbuch sind auch die Nachbargemeinden beteiligt worden.

 

Das Planungsbüro hat die  eingegangenen Stellungnahmen geprüft und dazu entsprechende Beschlussempfehlungen erarbeitet.

 

Der Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand 11/2011) sowie die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen sind als Anlage beigefügt.

 



Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Nach Beratung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken wird der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand 01/2011) zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                    Ergebnishaushalt                        Finanzhaushalt

                                                    51110-751110-443100              51110-751110-743100

Mittel stehen zur Verfügung:     entfällt

Gesamtausgaben:                    keine

Jährliche Folgekosten:             keine

Jährliche Abschreibungen:      keine