Stellungnahme und Abwägung zu eingegangenen Bedenken und Anregungen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 BauGB (Baugesetzbuch).
Sachverhalt:
Für die Gemeinde Börßum OT Börßum hatte bereits ein
Grundstückseigentümer beantragt, eine Änderung des Flächennutzungsplanes
durchzuführen, da er auf seinem Grundstück beabsichtigt, einen Verbrauchermarkt
zu errichten. Daraufhin wurde das Verfahren zur 9. Änderung des
Flächennutzungsplanes des Samtgemeinde Oderwald durchgeführt. Die Flächengröße
hat sich in der Zwischenzeit jedoch geändert, so dass dieses in der
10. Änderung mit aufgeführt werden muss.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1
Baugesetzbuch) und der frühzeitigen Behördenbeteiligung (§ 4 Baugesetzbuch)
sind Bedenken und Anregungen eingegangen. Im Rahmen des Verfahrens nach § 4
Baugesetzbuch sind auch die Nachbargemeinden beteiligt worden.
Das Planungsbüro hat die
eingegangenen Stellungnahmen geprüft und dazu entsprechende
Beschlussempfehlungen erarbeitet.
Der Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand 11/2011)
sowie die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen sind als Anlage
beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Nach Beratung über die eingegangenen
Anregungen und Bedenken wird der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 9.
Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand 01/2011) zugestimmt.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
51110-751110-443100 51110-751110-743100
Mittel stehen zur Verfügung: entfällt
Gesamtausgaben: keine
Jährliche Folgekosten: keine
Jährliche Abschreibungen: keine