Bauleitplanung der Samtgemeinde Oderwald - 15. Änderung des Flächennutzungsplanes; a) Aufstellungsbeschluss. b) frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB. c) Zustimmung zur Beauftragung eines Planungs.