Betreff
Bebauungsplan "Im Entenfang" in Heiningen;
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und frühzeitige Behördenbeteiligung.
Vorlage
H-XVII/060/2013
Art
Beschlussvorlage Heiningen

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Heiningen hat in seiner Sitzung am 27.05.2013 den Beschluss für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Entenfang“ gefasst.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt nunmehr vor.

 

Damit das weitere Verfahren für diesen Bebauungsplan fortgeführt werden kann, empfehle ich, den Bebauungsplan in die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu geben und auch den weiteren Verfahrensschritt (frühzeitige Behördenbeteiligung) einzuleiten.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist in § 3 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) und die frühzeitige Behördenbeteiligung in § 4 BauGB geregelt.

 

Es handelt sich hierbei lediglich um den Entwurfsbeschluss. Die Anregungen und Ergänzungen (auch die der Träger öffentlicher Belange) werden anschließend eingearbeitet.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

·         Dem Entwurf des Bebauungsplanes „Im Entenfang“ in der Gemeinde Heiningen und der Begründung wird zugestimmt.

·         Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Behördenbeteiligung sind durchzuführen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                    

Mittel stehen zur Verfügung:          ja

Gesamtausgaben:                               

Jährliche Folgekosten:

Jährliche Abschreibungen: