Sachverhalt:

Der Arbeitskreis „Neugestaltung und Nutzung des Bahnhofgebäudes Börßum“ hat in seiner Sitzung am 27. Nov. 2013 über die vorgesehenen Baumaßnahmen an der Außenfassade (einschließlich Fenster) und über die Nutzung des Bahnhofgebäudes als Verwaltungssitz der Samtgemeinde intensiv beraten.

 

Der Kreistag des Landkreises Wolfenbüttel hat im Jahre 2008 einen Beschluss gefasst, der Samtgemeinde Oderwald für die Sanierung, Neugestaltung und Nutzung des Bahnhofgebäudes eine Zuweisung von insgesamt 300.000,- Euro zu gewähren. Einen Teilbetrag in Höhe von 100.000,- hat die Samtgemeinde Oderwald bereits im September 2013 erhalten.

 

Einstimmig (bei einer Stimmenthaltung) gibt der Arbeitskreis folgende Beschlussempfehlung an den Rat der Samtgemeinde Oderwald:

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

·         Die Arbeiten am Bahnhofsgebäude in Börßum werden entsprechend der Kostenaufstellung von Herrn Urbisch fortgesetzt.

·         Der Restbetrag der laut Beschluss des Kreistages bewilligten Zuweisung in Höhe von 200.000,- Euro  für Sanierungs- und Umbauarbeiten am Bahnhofs- gebäude in Börßum wird im Jahr 2014 angefordert.

·         Mit dem Landkreis Wolfenbüttel sind weitere Gespräche über eine teilweise Verlegung der Verwaltung des Abfallwirtschaftsbetriebes nach Fertigstellung der Arbeiten am und im Bahnhofsgebäude in Börßum zu führen. Des weiteren wird der Abfallwirtschaftsbetrieb gebeten zu prüfen, ob er sich bei einer Anmietung von Räumen an den Investitionskosten beteiligt.

·         Die Mitglieder des Arbeitskreises „Neugestaltung und Nutzung des Bahnhofgebäudes Börßum“ sollen sich Anfang des Jahres 2014 zu einer eintägigen „Klausurtagung“ treffen, um die weiteren Schritte und Verfahrensweisen abzusprechen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                   

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                     

Jährliche Folgekosten:               

Jährliche Abschreibungen: