Beteiligung am Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB); öffentliche Auslegung
Sachverhalt:
Dem Rat der Gemeinde Dorstadt wurde in seiner Sitzung am 19.06.2019 der Entwurf des Bebauungsplanes „Waldblick Nord“ (Drucksache D-XVIII/020/2018 nebst Anlagen) vom Ingenieurbüro Kuhn + Partner, Braunschweig, vorgestellt. Eine Entscheidung wurde nach kurzer Diskussion aber nicht getroffen, da der Entwurf nicht den Vorstellungen des Rates entspricht. Das Ing.-Büro wurde gebeten, zur nächsten Ratssitzung einen überarbeiteten Entwurf vorzulegen.
Dieser überarbeitete Bebauungsplanentwurf (Stand: August 2019) ist dieser Ergänzungsdrucksache beigefügt.
Ebenfalls beigefügt sind die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der frühzeitigen Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) eingegangen Bedenken und Anregungen. Das Ingenieurbüro Kuhn + Partner, Braunschweig hat diese eingegangenen Stellungnahmen geprüft und dazu entsprechende Beschlussempfehlungen erarbeitet.
Auf die Drucksache D-XVIII/020/2018 inkl. der Anlagen wird verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Dorstadt wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Nach Beratung über die eingegangenen Anregungen und
Bedenken wird der öffentlichen Auslegung des aktualisierten Entwurfes des
Bebauungsplans „Waldblick Nord“ in der Gemeinde Dorstadt zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: