Betreff
Bebauungsplan "Waldblick Nord" in der Gemeinde Dorstadt;
Beteiligung am Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB); öffentliche Auslegung
Vorlage
D-XVIII/020/2018/1
Art
Beschlussvorlage Dorstadt
Referenzvorlage

Sachverhalt:

Dem Rat der Gemeinde Dorstadt wurde in seiner Sitzung am 19.06.2019 der Entwurf des Bebauungsplanes „Waldblick Nord“ (Drucksache D-XVIII/020/2018 nebst Anlagen) vom Ingenieurbüro Kuhn + Partner, Braunschweig, vorgestellt. Eine Entscheidung wurde nach kurzer Diskussion aber nicht getroffen, da der Entwurf nicht den Vorstellungen des Rates entspricht. Das Ing.-Büro wurde gebeten, zur nächsten Ratssitzung einen überarbeiteten Entwurf vorzulegen.

 

Dieser überarbeitete Bebauungsplanentwurf (Stand: August 2019) ist dieser Ergänzungsdrucksache beigefügt.

 

Ebenfalls beigefügt sind die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der frühzeitigen Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) eingegangen Bedenken und Anregungen. Das Ingenieurbüro Kuhn + Partner, Braunschweig hat diese eingegangenen Stellungnahmen geprüft und dazu entsprechende Beschlussempfehlungen erarbeitet.

 

Auf die Drucksache D-XVIII/020/2018 inkl. der Anlagen wird verwiesen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Dorstadt wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Nach Beratung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken wird der öffentlichen Auslegung des aktualisierten Entwurfes des Bebauungsplans „Waldblick Nord“ in der Gemeinde Dorstadt zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                                                                                             

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                                                                           

Jährliche Folgekosten:                                                                   

Jährliche Abschreibungen: